Sonntag, 01. März 2015, 19:17 Uhr
Bahnhof Varel

Ärgernis Bahnübergang

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Missachtung oder Verhöhnung der Bürger?

Varel Warum erwarten Politiker von den Bürgern, dass sie noch zur Wahl gehen? Sie beeiden, in ihren Ämtern „Schaden vom Volk abzuwenden“, dabei sollte ihnen klar sein, dass sie dazu gar nicht mehr in der Lage sind. Längst wurde ihr Handlungsspielraum von allmächtigen Wirtschaftsunternehmen auf ein Mindestmaß reduziert. Selbst vor einem in staatlicher Hand befindlichen Wirtschaftsunternehmen, nämlich der Deutschen Bahn (DB), müssen sie kuschen. Das wurde mit dem o.g. Artikel (und vorherigen) wieder mal deutlich!
Trotz menschenverachtender „Argumente“ der Bahnvertreter sieht der Leser in der Zeitung nur fröhlich strahlende Gesichter. Besonders die betroffenen, nämlich in ihrer Mobilität eingeschränkten Bürger empfinden dies als Ohrfeige und fühlen sich dadurch umso mehr verhöhnt und ausgegrenzt.
„Varel als Kommune hat keinen Anspruch auf einen behindertengerechten Zugang“ zitiert die NWZ den Vertreter der DB. Nein, die Kommune braucht den Zugang nicht, die Bürger brauchen ihn für ihre im Grundgesetz garantierte freie Entfaltung! Diese diskriminierende und menschenverachtende Aussage bzw. Einstellung der DB hat es verdient, zur Klärung vor ein ordentliches Gericht gelangen.
Ein ebenerdiger Übergang sei „juristisch“ nicht möglich, meint der DB-Vertreter. Damit lügt er! Und es ist die Aufgabe der Politiker, ihm dieses Argument zu nehmen. In zahllosen Orten gibt es diese Übergänge, die mit automatischen Schranken ausgestattet sind. Hier sollte die Verwaltung im Rathaus einmal recherchieren.
Außerdem (schon wiederholt vorgeschlagen): Eine gänzlich kostenlose Regelung liegt darin, die Fahrpläne der Nordwestbahn beim nächsten Fahrplanwechsel so zu gestalten, dass alle Personenzüge auf Gleis eins fahren. Alle Züge Richtung Wilhelmshaven bzw. Sande/Esens könnten problemlos um einige Minuten verzögert werden, während die nach Süden gehenden Züge auf wichtige Anschlüsse angewiesen sind. Deren Takt braucht also nicht verändert werden.
Bisher habe ich kein überzeugendes Argument gegen eine solche Regelung der Fahrpläne gehört. Auch von Seiten der Politik oder Verwaltung scheint diese Lösung nicht verfolgt zu werden. Ist sie vielleicht zu einfach und unspektakulär?
Noch ein Wort an die Denkmalschützer: Der Schutz des Überganges erschließt sich der überwiegenden Mehrheit der Vareler Bürger nicht! Die „Grundlage“ für den Denkmalschutz soll sich im Mauerwerk befinden und ist nur für eine „Handvoll“ Umweltschützer von Belang. Dafür werden die elementaren Interessen unzähliger Bürger und Besucher per Bahn mit Füssen getreten! Das berechtigte Wohl der Menschen muss in jedem Falle Vorrang haben!

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