Dienstag, 07. Juli 2015, 19:42 Uhr
Deichrechtliche Ausnahmegenehmigung / dangast

Schon vor der Abwägung ist der erste Abwägungsvorschlag vorerst Makulatur.

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Vorgesetzte Behörde vermisst bisher die Begründung der unbeabsichtigten Härte für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung um in der Deichschutzzone bauen zu dürfen. Ich auch!

Varel / Jever ... Komme gerade vom Planungsausschuss.
Schon vor der Abwägung ist der erste Abwägungsvorschlag vorerst Makulatur. Der Abwägungsvorschlag die Bedenken - "dass die Ausnahmegenehmigung in der Deichschutzzone zu bauen nicht dem Gesetzestext entspricht",- zurückzuweisen, muss nun erst einmal eine Überprüfung der Entscheidung, die zur Genehmigung geführt hat, abwarten. (für eine Deichbaurechtliche Ausnahmegenehmigung muss ja bekanntlich eine besondere Härte vorliegen) Danke!, an das Ministerium, denn ich glaube nicht, dass die Einwendungen der Bürger sowie meine Bedenken (Gequarke) nicht ausgereicht hätten, um den Abwägungsvorschlag der Verwaltung abzulehnen - zu sicher waren sich alle. Das Niedersächsiche Ministerium für Umwelt hat den Landkreis am 07.07. in eigener Zuständigkeit als untere Deichbehörde schriftlich gebeten, zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung tatsächlich vorlagen und ggf. ihre Entscheidung nachzubessern (da die Begründung für eine nichtbeabsichtigten Härte bisher vermisst wird).
Insofern wurde die Beschlussfassung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 212 A (Deichhörn Nord) sowie zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes von der Tagesordnung genommen.

Aufgeschoben ist aber nicht aufgehoben. 

Deshalb möchte Bürger, die Einwendungen gegen die Änderung des Flächennutzungsplans und/oder den Bebauungsplan eingereicht haben, bitten, die Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu ihren Einwendungen auf Vollständigkeit der Beantwortung zu prüfen. Mir geht es hier nicht darum, ob eine Begründung nach ihrem Verständnis korrekt oder nicht korrekt ist, sondern nur um die Feststellung, ob alle ihre Fragen in der Vorlage auch beantwortet sind (egal wie). Bei mehreren privaten Einwendungen ist mir aufgefallen, dass in den Abwägungsvorschlägen einige konkrete Fragen - wie zu Beispiel zu den Parkplätzen - gar nicht beantwortet werden. Doch bei mehreren hundert Seiten Papier schwindet natürlich die Aufmerksamkeit und man kann leicht etwas überlesen. Deshalb bitte ich darum, dass Sie ihre Abwägungsvorschläge noch einmal direkt auf Vollständigkeit prüfen und mir ggf. fehlende "Antworten" zurückmelden. Die Abwägungsvorschläge können unter dem Bürgerinformationsystem der Stadt Varel eingesehen werden: http://buergerinfo.varel.de/getfile.php
Besten Dank im Voraus.
Iko

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