Mittwoch, 02. September 2015, 16:47 Uhr
Einwendungen sollten abgewägt werden

Die Behörde hat immer recht - also was muckt ihr...

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Zur Aussnahmegenehmigung selbst und dem Umgang mit Einwendungen

Varel / Zetel / Bockhorn Im Übrigen habe ich bereis für die MMW am 29.08. Einspruch (nebst umfangreicher Begründung) gegen die vom Landkreis erteilte deichrechtliche Ausnahmegenehmigung bezüglich des Bebauungsplanes 212 A einlegt, da ich sie nicht für gerichtsfest halte und einige Bürger schon eine Klage angekündigt haben. Leider ist die Deichbehörde z.Z. wegen Urlaubs bis zum 14.09. verwaist. So kann man schon gespannt sein, ob der Planungsausschuss morgen, 03.09., 15.00 Uhr im Rathaus Langendamm trotzdem Baurecht in der Deichschutzzone (Voraussetzung ist ja die Ausnahmegenehmigung) schafft, obwohl die Genehmigung auf tönernen Füßen steht und vermutlich beklagt wird. Beklagt wird die Ausnahmegenehmigung vom Deichrecht auch in den umfangreichen Einwendung die morgen abgewägt werden sollen - leider verweisen die Abwägungsvorschläge in ihrer Begründung zu diesem Thema fast ausschließlich auf die gerade beklagte Genehmigung selbst. Das ist für mich keine sachgerecht Abwägung. Aus der Presse durfte ich dann heute auch erfahren, dass man meinen Antrag an die Stadt auf eine neue unabhängige Prüfung Ausnahmegenehmigung der Deichbehörde (die fundiert von einigen Einwendern in Zweifel gezogen wird) nicht für erforderlich hält. So bleibt vermutlich auch der nicht gerade bürgerfreundliche Abwägungsvorschlag "Nicht der Einwender entscheidet darüber, ob die Belange der Deichsicherheit gewährt sind, sondern die Untere Deichbehörde.." in der Beschlussempfehlung stehen. Ich schäme mich...

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