Donnerstag, 26. Januar 2017, 12:48 Uhr
Gulfhaus Sielstraße 24 / Landschaftsschutz / Schwerstpflegeeinrichtung

"Kleimann-Haus", Sielstraße, Dangast

2009
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Die BI Dangast hat das Projekt Sielstraße 24 ausführlich diskutiert. Es gilt, einen Spagat zwischen den guten Gründen des Landschaftsschutzes einerseits und den guten Gründen einer medizinisch-pflegerischen Einrichtung andererseits hinzubekommen.Hier die Stellungnahme der BI.

Dangast 1. Das Projekt Gulfhaus/Sielstraße (Schwerstpflegebedürftigen-WG und Ferienwohnungen für pflegende Angehörige) in Dangast ist grundsätzlich zu begrüßen.
2. Dass im Rahmen dieses Projektes der Erhalt des unter Denkmalschutz stehendem Gulfhaus gesichert erscheint, ist positiv.
3. Die Herausnahme des Grundstückes um das Gulfhaus (3 500 m²) aus dem Landschaftsschutz bereitet etlichen Bürgern Sorge. Die Sorge finden sie umso berechtigter, weil bereits im Ostteil des Dorfes 6,5 Hektar Grünfläche (Kurpark) zur Bebauung freigegeben wurden. Sie befürchten einen Präzedenzfall, der Begehrlichkeiten bei weiteren Investoren wecken könnte, ebenfalls im landschaftlich geschützten Raum Bauvorhaben gewerblicher oder privater Nutzung zu realisieren.
4. Der hohe Wert des Landschaftsschutzes hat etliche Bürger bewogen, Einwendungen gegen die Herausnahme des Grundstückes aus dem Landschaftsschutz ein zu reichen. Diese Einwendungen wurden bei der zuständigen Behörde, der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises, weder im Empfang bestätigt, noch erhielten die Einwender im Zuge des Entscheidungsprozesses eine Begründung für die Ablehnung ihrer Einwendungen.
Ein solcher Umgang mit Bürgerengagement entspricht nicht dem demokratischen Geist unseres Gemeinwesens. Bürgerfreundlichkeit sieht anders aus.
5.Es bleiben offene Fragen:
- Wurden alternative, für ein solches Projekt ebenfalls geeignete, schon vorhandene Unterbringfungsmöglichkeiten geprüft?
- Wie ist im medizinischen Notfall angesichts der verkehrlichen Situation an den Wochenenden der schnelle Notarzteinsatz gewährleistet?
- Wie können die Pflegebedürftigen in (Liege-)Rollstühlen bei dem aktuellen Zustand der Sielstraße ohne Bürgersteig das Grundstück verlassen?  

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