Donnerstag, 25. August 2016, 23:22 Uhr
Hähnchenmastanlage

Mastställe

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Mit einen Antrag auf die geplante Gesetzesänderung reagieren

Varel Endlich zeichnet sich ein Ende der Privelegierung bei der Genehmigungspraxis von Geflügelmastanlagen im Baurecht ab, so dass die Stadt zukünftig ein richtiges Lenkungsinstrument an die Hand bekommt.
Die MMW stellt aus strategischen Erwägungen den Antrag, dass die Stadt sich mit der Ausweisung eines Sondergebietes Tiermastanlagen auseinandersetzt, um ggf. kurzfristig zu reagieren zu können.
Begründung:
Es darf befürchtet werden, dass allein die Planung des neuen Gesetzesentwurfes zu "Panikanträgen" führt, mit denen "privilegierte" Antragsteller versuchen könnten die neue Baugesetze zu umgehen, bevor sie wirksam werden. Die Stadt Varel kann über die Absichtserklärung ein Sondergebiete für die Intensivtierhaltung zu planen, die noch bestehende Privilegierung solcher (noch nicht beantragter) Anlagen im Außenbereich (z.B. Dangast) kurzfristig verhindern - zumindest so lange bis das neue Baurecht die Privilegierung solcher Anlagen unmöglich macht. Das Bundesumweltministerium (BMUB) bereitet z.Z. neue Vorschriften zur Begrenzung und Verminderung der Umweltauswirkungen von Intensivtierhaltungsanlagen vor. "So sei zum Beispiel die bestehende Privilegierung bei Bauvorhaben missbrauchsanfällig und müsse abgeschafft werden". Große Tierhaltungsanlagen sollen künftig grundsätzlich nur noch zugelassen werden, wenn die Gemeinde einen entsprechenden Bebauungsplan erlässt."
Mit freundlichen Grüßen
Iko Chmielewski
MMW
Diese Verschärfungen sind geplant | agrarheute.com
http://www.agrarheute.com/…/baurecht-grossstaellen-diese-ve…

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