Freitag, 16. Januar 2015, 15:06 Uhr
Haushaltskonsolidierung

Wer auf potentielle Einnahmen verzichtet....

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...der muss auch sagen mit welchen Maßnahmen er diese Mindereinnahmen ausgleichen will. Ausgabenkürzung oder Steuerehöhung?

Varel Heute war zu lesen, dass es viel Beratungsbedarf bei den Haushaltsberatungen gibt - der Fachbereich Planung und Bau geht davon aus, dass angesichts der Sparverpflichtungen durch den unterschriebenen Entlastungsvertrag nur die dringlichsten Maßnahmen realisiert werden können. Also auch wichtige Unterhaltungsmaßnahmen geschoben werden müssen. Da passt es so gar nicht ins Bild, dass ausgerechnet einige Mitglieder des Eigenbetriebsausschuss Dangast, scheinbar generös auf potentielle Einnahmen verzichten könnten (sollen sich doch die anderen Ausschüsse mit dem Thema beschäftigen) .
Sparen und Verschleudern liegen hier eng nebeneinander. Unterschrieben haben fast alle Ratsmitglieder den Entschuldungsvertrag. Der Spagat ist für einige Ratsherren und -frauen scheinbar kein Problem. Doch wer leichtfertig, ohne Not (d.h. Sachzwänge oder meinetwegen auch politischer Forderungen/Ideen) – nur auf Zuruf eines einzelnen Investors, der vorher etwas ganz anderes unterschrieben und signalisiert hatte - auf geschätzte Einnahmen in Höhe von 70.000,- € pro Jahr verzichtet, muss auch in der Haushaltkonsolidierungen nachweisen, wie man glaubt, diesen Einnahmeverlust Jahr für Jahr auszugleichen.

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