Montag, 30. Januar 2017, 23:26 Uhr
Zankapfel Kreisumlage

Stellungnahme der MMW/die Linke zum Kreishaushalt

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Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen?! Neue Aufgaben können nur geschultert werden, wenn neue Mittel zur Verfügung gestellt oder alte Aufgaben gestrichen (oder verändert) werden.

Varel / Zetel / Bockhorn In ihren Haushaltsberatungen hat die Gruppe MMW/die Linke sich unter anderem mit dem Vorschlag der Kreisverwaltung, einen Kreisförderfonds "Kinder sind unsere Zukunft" zur Unterstützung der gemeindlichen Aufgaben einzurichten, sowie den Wünschen der Hauptverwaltungsbeamten nach einer Senkung der Kreisumlage, beschäftigt. Wir sehen die Notsituation der Kommunen, die trotz des stark gestiegenen Gewerbesteueraufkommens die wachsenden Aufgaben, insbesondere neue Krippengruppen einzurichten, kaum gegenfinanzieren können. Ob die finanzielle Entlastung in Form eines Fonds oder durch die Senkung der Kreisumlage in 2017 erfolgt, ist dabei eigentlich sekundär. Um jedoch den Bitten der Kommunen nach selbstverantwortlichem Einsatz der Mittel nachzukommen, wird auf die Einrichtung eines zweckbestimmten Fonds, wie er zuvor zwischen den Hauptverwaltungsbeamten und dem Landrat in der Anhörung mündlich vereinbart wurde, verzichtet.
Zunächst hatte sich die Gruppe politisch schon damit abgefunden, eigene Wünsche an den Kreishaushalt zurückzustellen und den schmerzlichen Sparvorschlägen der Kreisverwaltung in Höhe von 1,5 Millionen Euro zu folgen, damit den Kommunen entsprechende Mittel zur Verfügung stehen. Doch dann platzte parallel zur laufenden Abstimmung die Nachricht, dass aufgrund einer zwar erfreulichen und notwendigen, jedoch auch kostenintensiven Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes weitere Aufwendungen in Höhe von rund 440.000,- Euro in den Kreisshaushalt 2017 eingeplant werden müssen. Diese zusätzlichen Ausgaben sind dauerhaft und werden sich in den Folgejahren drastisch erhöhen. Da eine Kostenentwicklung in diesem Ausmaß vorher nicht abzusehen war, könnte sie nur durch weitere, bittere Verschiebungen von unerlässlichen, und den Bürgern lange geforderten, Investitionen in Straßenbau und weiterführende Schulen ausgeglichen werden.
Die Gruppe MMW/die Linke empfindet es als nicht sachgerecht, erforderliche Kreisaufgaben nochmals weiter nach hinten zu verlagern. Die Gruppe hielt die bis dahin eingeplanten Kürzungen im Kreishaushalt für politisch gerade noch vertretbar, ist jetzt allerdings der Überzeugung, dass weitere Einsparungen dieselben Bürger nur an anderer Stelle treffen würden. Deshalb soll nach Auffassung der Gruppe MMW/die Linke die Entlastung der Gemeinden und Städte nunmehr auf eine Million Euro in Form einer Kreisumlagensenkung, d.h. um bis zu 1,2 Punkte, begrenzt werden, um den Mehraufwand für Unterhaltsvorschüsse aufzufangen. Da der Kreishaushalt in den Wirtschaftsplänen 2018 und 2019, in denen die neuen Auffwendungen noch nicht berücksichtigt sind, nicht ausgeglichen ist, soll die Senkung zunächst nur für das laufende Haushaltsjahr angestrebt werden.
Unabhängig davon kann sich die Gruppe vorstellen, die Kommunen bei einem überplanmässigen Erfolg der Haushaltsführung 2017 an einem eventuellen Haushaltsüberschuss zu beteiligen.
Grundsächlich muss man feststellen, dass es den Bürgern in Friesland keinen Mehrwert bringt, wenn der Kreis auf einen Teil seiner Ansprüche verzichtet (also dem verfassungsrechtlichen Anteil an den Gewerbesteuereinnahmen, die die Kommunen für die Bewältigung der übergeordneten Aufgaben an den Kreis abführen) und deshalb seine Aufgaben vernachlässigt. Das wäre nur eine Verschiebung der Probleme (Linke Tasche - rechte Tasche).
Anstatt sich auf kommunaler Ebene zu streiten (teilweise mit unsachlichen Argumenten) sollten sich Kreis und Kommunen lieber zusammen beim Land und Bund für eine bessere und gerechtere Finanzierung der ihnen zugewiesenen Aufgaben stark machen. Bei den neuen Rechtsansprüchen der Bürger gibt es z.B. weder beim Unterhaltsvorschuss (Aufgabe Kreis) noch beim Anspruch auf einen Krippenplatz (Aufgabe Kommunen) eine wirklichen einklagbaren Finanzausgleich (Konnexitätsprinzip - Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen).

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