Das sind Ihre Rechte (und die der anderen)

Bei Fotos gibt es einige rechtliche Aspekte, die man beachten sollte. Das Urheberrecht und das Recht am eigenen Bild darf nicht verletzt werden.

Urheberrecht

Als Urheber eines Werkes fungiert immer der tatsächliche Schöpfer. Also bei der Fotografie der Fotograf, bei einer Skulptur der Bildhauer, bei einem Text der Autor. Der Schöpfer hat das Recht auf Anerkennung seines Werkes. Deshalb muss der Urheber immer genannt werden. Auch ausgestellte Kunstwerke oder Gebäude fallen unter das Urheberrecht und dürfen nur unbedenklich fotografiert werden, wenn sie:

  • öffentlich zugänglich sind und
  • von einem öffentlich zugänglichen Ort fotografiert werden

Recht am eigenen Bild

Das Recht am eigenen Bild umfasst die Einwilligung des oder der Abgebildeten, dass dieses Bild verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden darf. Bei Minderjährigen muss zusätzlich die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten eingeholt werden.

Ausnahmen:

  • In Gruppen dürfen Personen unbedenklich fotografiert werden. Das trifft auch zu, wenn sie nur als Beiwerk in einem Foto zu sehen sind. Zum Beispiel, wenn jemand im Hintergrund zu sehen ist.
  • Personen der aktuellen Zeitgeschichte (Politiker, Prominente, Spitzensportler etc.) dürfen bei offiziellen und öffentlichen Auftritten fotografiert werden, dennoch sollte die Privatsphäre dieser Personen gewahrt bleiben.
  • Bei öffentlichen Veranstaltungen wie Umzüge oder sonstigen Festivitäten gibt es ebenfalls keine Bedenken. Hier müssen die Besucher damit rechnen, fotografiert zu werden.
  • Bei Konzerten oder ähnlichen größeren Events empfehlen wir, sich vorher beim Veranstalter zu informieren, ob man dort fotografieren darf. Professionelle Kameras (Spiegelreflexkameras mit Wechselobjektiv) sind dort meistens nicht erlaubt.

Auch ihr als Nutzer der Nachbarschaftsportale habt diese Rechte. Für eure Artikel und eure Fotos unterliegt ihr dem Urheberrecht. Mit der Anmeldung auf dem Nachbarschaftsportal habt ihr der NWZ allerdings Nutzungsrechte eingeräumt. Es handelt sich weiterhin allein um eure Inhalte, nur heißt das, dass wir eure Artikel und Bilder unter eurem Namen in der Zeitung und im Internet veröffentlichen und gegebenenfalls bearbeiten dürfen.

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