Im neuen Superzug fliegt die Heimat vorbei


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Ihr Nachbarschaftsportal bekommt neue Funktionen


Vorsorgevollmacht

Ich finde die Möglichkeit super, portalübergreifend zu schreiben und zu kommentieren. Unsere Portale haben nun nicht nur Regionalteil;-) Noch nicht entdeckt, ob man mitbekommt, wenn jemand antwortet/schreibt (werden jetzt ja einige Sachen mehr sein, die man verfolgt). Artikel/Kommentare können von Demjenigen, der schreibt problemlos ergänzt werden. Zu Patientenverfüung eine Antwort an Frau von Waaden-Arnken aus Rastede: Die Patientenverfügung ist natürlich wichtig und ich empfehle auch DA, die Broschüre des Bundes-Justizministeriums vorab zu lesen (aktueller Stand ist immer im Internet zu finden per Suchfunktion beim Ministerium - siehe Artikel). Bei all den Vordrucken im Internet zu Patientenverfügung wäre ich vorsichtig. Die sind oft noch nach dem Stand vor der Veränderung per Gesetz und dann hat man genau dass, was man vermeiden möchte. Ich meine, eine Patientenverfügung kann man nicht für alle möglichen Sachen formulieren, dann wird es ja ein Roman und die wird ein Arzt kaum durchlesen können. Wichtig ist die PERSON DES VERTRAUENS, die bevollmächtigt ist (bei Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht besser nicht verschiedene Personen einsetzen, bzw. es ganz klar abgrenzen!) und mit der man abgeklärt hat, wie die Grundlinie ist. UNBEDINGT ZUSAMMENSETZEN! Das kann man durchaus schriftlich festhalten. Sonst ist im Fall des Falles der mutmaßliche Wille zu vermitteln nach früheren Äußerungen usw. Nicht unbedingt eine einfache Aufgabe, für Denjenigen, der dann entscheiden soll/muß, besonders wenn es um Angehörige oder gute Freunde geht.

Gesundheitsreform von Philipp Rösler


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