Corona Bericht 05.01.2022

Gemäß Erlass des Landes Niedersachsen veröffentlicht der Landkreis Friesland eine Allgemeinverfügung über die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei Versammlungen. Ab Freitag, 7.1.2022 gilt somit bei Versammlungen unter freiem Himmel – auch bei nicht angezeigten Versammlungen (im Sinne des § 2 NVersG) – die Pflicht eine Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus zu tragen. Zur Reduzierung des Infektionsrisikos mit dem Coronavirus während einer Versammlung ist zudem ein Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen den einzelnen Personen einzuhalten. Da die Prüfung der Zugehörigkeit zu einem Haushalt während einer Versammlung nicht möglich ist, ist der Mindestabstand auch von Personen aus einem Haushalt einzuhalten. Davon ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person. Der Mindestabstand gilt zudem für den Kontakt zu Personen, die nicht an der Versammlung teilnehmen. Hintergrund ist, dass neben fristgerecht angezeigten Versammlungen in letzter Zeit vermehrt nicht angezeigte Versammlungen sowie Eil- und Spontanversammlungen stattfinden. Bei diesen kann die Versammlungsbehörde den Infektionsschutz nicht im Vorfeld in einem Kooperationsgespräch thematisieren und möglichst auf dieser Basis sicherstellen. Um dennoch in der aktuellen Infektionslage ein Mindestmaß an Infektionsschutz bei allen Versammlungen zu regeln, ergeht diese Allgemeinverfügung. Der Landkreis Friesland erlässt diese Allgemeinverfügung auf dem Gebiet des Landkreises – mit Ausnahme der Städte Schortens und Varel, da diese in eigener Zuständigkeit über den Erlass einer Allgemeinverfügung entscheiden und dies hier auch in Kürze entsprechend vornehmen werden Weitere Informationen siehe Allgemeinverfügung unter www.friesland.de/allgemeinverfuegung_maskenpflicht

Corona Bericht 30.12.2021


Corona Bericht 22.12.2021


Corona Bericht 06.12.2021


Corona Bericht 03.12.2021

Die mobilen Impfteams der Johanniter bieten in den kommenden drei Wochen folgende Impftermin ohne Terminvereinbarung an: • Montag, 6.12.21 Mehrgenerationenhaus Zetel (Hauptstraße 7, Zetel): 10 bis 17 Uhr, Eingang über das Kino • Montag, 6.12.21 Bürgerhaus Stadt Schortens (Weserstraße 1, Schortens): 10 bis 17 Uhr • Dienstag, 7.12.21 Freibad Bockhorn (Urwaldstraße 24, Bockhorn): 10 bis 17 Uhr • Dienstag, 7.12.21 Stephanushaus Hohenkirchen (An der Kirche 1, Wangerland (Hohenkirchen)): 10 bis 17 Uhr • Mittwoch, 8.12.21 Theater am Dannhalm (Schulstraße 5a, Jever): 10 bis 17 Uhr • Donnerstag, 9.12.21 Rathaus Sande (im Sozialtrakt) (Hauptstraße 79, Sande): 8 bis 12 Uhr; Haupteingang • Freitag, 10.12.21 Hort Langendamm (Herrenkampsweg 22a, Varel): 10 bis 17 Uhr • Freitag, 10.12.21 IGS Friesland Süd (Kronshausen 6, Zetel): 10 bis 15 Uhr; Haupteingang der Schule • Montag, 13.12.21 Bürgerhaus Schortens (Weserstraße 1, Schortens): 9 bis 17 Uhr • Dienstag, 14.12.21 Oberschule Obenstrohe (Riesweg 21, Varel): 9:30 bis 15 Uhr • Mittwoch, 15.12.21 Weltnaturerbeportal Dangast (Edo-Wiemken-Straße 61, Varel (Dangast)): 14 bis 18 Uhr • Donnerstag, 16.12.21 Mariengymnasium Jever (Terrasse 3, Jever): 14 bis 17 Uhr • Donnerstag, 16.12.21 Bischof-Reinhard-Haus Schillig (Jadestraße 32, Wangerland (Schillig)): 8 bis 12 Uhr • Freitag, 17.12.21 Oberschule Varel (Arngaster Straße 9, Varel): 14 bis 19 Uhr • Freitag, 17.12.21 Lothar-Meyer-Gymnasium (Moltkestraße 11, Varel): 13:30 bis 17:30 Uhr • Montag, 20.12.21 Heinz-Neukäter Schule (Oldenburger Straße 7, Varel): 14:30 bis 18 Uhr • Montag, 20.12.21 Oberschule Sande (Falkenweg 3, Sande): 12 bis 18 Uhr • Dienstag, 21.12.21 Pferdestall Schortens (Alter Brauerweg 1, Schortens): 15 bis 18 Uhr • Dienstag, 21.12.21 Dienstleistungszentrum Varel (Karl-Nieraad-Straße 1, Varel): 10 bis 18 Uhr • Donnerstag, 22.12.21 Rathaus Sande (im Sozialtrakt) (Hauptstraße 79, Sande): 10 bis 17 Uhr • Freitag, 23.12.21 Mehrgenerationenhaus Zetel (Hauptstraße 7, Zetel): 10 bis 17 Uhr, Eingang über das Kino Die Impfung kann ab 12 Jahren erfolgen. Kinder- und Jugendliche unter 16 Jahren müssen in Begleitung der Erziehungsberechtigten geimpft werden, für 16- und 17-jährige Personen ist eine unterschriebene, formlose Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ausreichend. Es erfolgen Impfungen mit Biontech oder Moderna.



Corona Bericht 28.06.2021


Corona Bericht 26.11.2012

*Hinweis zu Testnachweisen unter 2G-Plus oder 3G Es ist nicht vorgeschrieben, dass für 2G-Plus- oder 3G-Regelungen Testzertifikate von Testzentren verwendet werden müssen. Der Landkreis Friesland weist darauf hin, dass die Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen in §7 vorgibt, welche Bedingungen Testungen auf das SARS-CoV-2-Virus erfüllen müssen, damit Personen Zugang zu den Bereichen haben, für die eine Testung verpflichtend ist. Neben den PCR- und Antigenschnelltests, die von entsprechenden Teststationen durchgeführt werden müssen, gibt es auch die Möglichkeit, dass Einrichtungen, Betriebe und Veranstaltungsorte Selbsttests unter Aufsicht vor Ort anbieten. Es ist also nicht zwingend notwendig, dass für die Einhaltung der 2G-Plus- oder 3G-Regelung alle Personen in Testzentren getestet werden. Alternative zu Testzentren: Eigentest im 4-Augen-Prinzip: Das Land Niedersachsen bietet unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/Testung/covid-19-testung-antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-198180.html#test_ag eine Vorlage für eine Bescheinigung an, die für die Bestätigung von unter Aufsicht durchgeführten Selbsttests verwendet werden kann. Ob Betriebe, Einrichtungen oder Veranstaltungsorte ihren Besucherinnen und Besuchern die Möglichkeit der Selbsttestung unter Aufsicht anbieten, ist ihnen überlassen. Auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen unter Aufsicht durchgeführten Selbsttest bescheinigen. Die Bescheinigung über einen unter Aufsicht durchgeführten Selbsttest ist 24 Stunden gültig.

Corona Bericht 26.11.2012


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