Pauschalbeträge für Menschen mit Behinderung
Anhebung zum 1. Januar 2021
Rastede / Wiefelstede / Oldenburg
Zum 1. Januar 2021 treten bei der Lohn- und Einkommensteuer für Menschen mit Behinderung verschiedene Neuerungen in Kraft .
- Verdoppelung der Pauschalbeträge bereits ab 20 Grad Behinderung
- Anhebung der Pflegepauschale von 924 Euro auf 1800 Euro. Bei der häuslichen Pflege von Menschen die in den Pflegegrad 2 und 3 eingeordnet sind wird der pflegenden Person zukünftig ebenfalls ein Pflegepauschalbetrag in Höhe von 600,- Euro bzw. 1100,- Euro gewährt.
Was müssen Sie tun ?
Sofern bisher ein Pauschalbetrag für Menschen mit Behinderung als Freibetrag im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt wurde , muss Grundsätzlich kein neuer Antrag auf Ermäßigung gestellt werden.
Was ist zu beachten ?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die erstmalig die Berücksichtigung eines Pauschalbetrags wünschen , haben durch Abgabe eines einmaligen Antrages auf Lohnsteuer - Ermäßigung mitzuteilen und entsprechende Nachweise beizufügen ( formulare-bfinv.de ) unter "Steuerformulare / Lohnsteuer ( Arbeitnehmer ).
Worauf ist zu achten ?
Prüfen Sie ihre ersten Lohn-,Gehalts- oder Besoldungsabrechnungen für das erste Quartal 2021.
Sollte beim Lohnsteuerabzug die Änderung nicht berücksichtigt worden sein , nehmen Sie bitte formlos ( über ELSTER - www.elster.de - schriftlich oder telefonisch )Kontakt auf.
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