Mittwoch, 06. Juni 2012, 17:54 Uhr
Guenther Schmidt
Radweg gefährdet Radfahrer
Hallo Herr Oetjen,
wenn Sie in den angeführten Straßen An den Wiesen, Memeler, Stettiner usw. die Fahrbahn und nicht den Gehweg mit dem Fahrrad benutzen, ist das natürlich völlig korrekt und anders nicht erlaubt. Dies war in meinem Artikel auch nicht angesprochen. Anders verhält es sich im Mittelweg. Hier stehen vier Verkehrszeichen Nr. 241, die vorschreiben, daß die so gekennzeichneten Radwege in beiden Richtungen absolut benutzungspflichtig sind. Darauf weist die Polizei auch immer wieder hin. Ob diese Pflicht durch die Tempo-30-Zone aufgehoben wird, wäre rechtlich zu prüfen.Man muss auch davon ausgehen, ein Grossteil der Radfahrer kennt die Zusammenhänge nicht und beachtet deshalb die Radwegbeschilderung. Im Übrigen setzt sich das vom Mitteweg beschriebene auch in der Schillerstraße fort. Dort ist ebenfalls in Tempo-30-Zone der Rad/Fußweg mit drei Schildern Nr.241 benutzungspflichtig ausgewiesen. Somit stehen auf wenigen hundert Metern sieben unnötige, ich meine sogar unerlaubte, Verkehrsschilder.
Ich vermute, es gibt in Bad Zw. weitere solche Kuriositäten und da sollte die Verwaltung wirklich bald tätig werden.
Mittwoch, 14. September 2011, 18:27 Uhr
Guenther Schmidt
Donnerstag, 17. März 2011, 14:58 Uhr
Guenther Schmidt
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Freitag, 11. März 2011, 17:59 Uhr
Guenther Schmidt
Mittwoch, 02. März 2011, 18:30 Uhr
Guenther Schmidt
Streetsoccer Cup beim GVO
Dienstag, 15. Februar 2011, 16:34 Uhr
Guenther Schmidt
Sie lernen von uns, wir lernen von Ihnen