Corona Bericht 16.03.2021

*Impfungen in Friesland Folgend eine Übersicht über den aktuellen Stand bzw. die Planungen mit den Impfstoffen: · Zusätzliche Lieferungen von Moderna angekündigt Das Land Niedersachsen hat dem Landkreis Friesland am Montag, 15.3.2021 mitgeteilt, dass in den nächsten 3 Wochen zusätzlich 500 Impfdosen von Moderna geliefert werden. Mit diesen Lieferungen kann den aktuell rund 500 Personen über 80 Jahre auf der Warteliste ein konkreter Impftermin angeboten werden, so dass diese Impfungen voraussichtlich bis Mitte April abgeschlossen sein werden. Insgesamt werden bis Mitte April somit rund 7.000 Personen über 80 Jahre eine Impfung erhalten haben (aktuell sind bereits rund 3.000 Personen geimpft, für weitere 3.500 Personen ist ein Termin vereinbart). Zudem haben bereits rund 3.200 weitere Personen der Kategorie I (wg. beruflicher Indikation) eine Erstimpfung erhalten, so dass nahezu alle Personen der Kategorie I ein Impfangebot erhalten haben. · Impfungen mit BioNTech werden wie geplant weitergeführt Bis Ende März erhält der Landkreis Friesland, wie geplant, weitere 2.200 Impfdosen von BioNTech für die Erstimpfung, so dass diese Impfungen auch umgehend durchgeführt werden können. · Impftermine mit AstraZeneca bis einschließlich Samstag ausgesetzt Aufgrund der vorübergehenden Aussetzung der Impfung mit dem COVID-19-Impfstoff AstraZeneca hat der Landkreis zunächst alle Termine mit dem Impfstoff AstraZeneca bis einschließlich Samstag, 20.3.2021 ausgesetzt und wird diese neu terminieren. Dies betrifft rund 1.200 Termine. Weitere rund 800 Termine, die ab Montag, 22.3.2021 geplant sind, bleiben zunächst bestehen und die Entwicklungen in dieser Woche werden abgewartet. Die entsprechenden Einrichtungen und Personen sind informiert, da die Termine ggf. auch noch ausgesetzt und verschoben werden müssen. Bisher haben in Friesland rund 1.900 Personen eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten. Die erste Impfung erfolgte Anfang Februar, so dass die erste Zweitimpfung für Ende April terminiert ist und aktuell die Termine für die Zweitimpfung bestehen bleiben. Zwischen erster und zweiter Impfung besteht in der Regel ein zeitlicher Abstand von 12 Wochen. Die betroffenen Personen bzw. Einrichtungen (u.a. Kindertagesstätten und Einrichtungen der Eingliederungshilfe) werden bei Änderungen vom Landkreis direkt telefonisch informiert.

Corona Bericht 16.03.2021



Corona Bericht 08.03.2021


Corona Bericht 08.03.2021

Allgemeinverfügung des Landkreises Friesland zur Regelung von privaten Zusammenkünften Gemäß seit heute geltender Landesverordnung ist geregelt: Eine Zusammenkunft von Personen ist mit höchstens fünf Personen zulässig, die insgesamt höchstens zwei Haushalten angehören dürfen, wobei Kinder dieser Personen bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren nicht einzurechnen sind und nicht zusammenlebende Paare als ein Haushalt gelten. Zudem gilt, dass Landkreise im Einvernehmen mit dem Landesgesundheitsamt, durch öffentlich bekannt zu gebende Allgemeinverfügung für ihr jeweiliges Gebiet Zusammenkünfte von höchstens zehn Personen zulassen können, die insgesamt höchstens drei Haushalten angehören dürfen (wobei Kinder dieser Personen bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren nicht einzurechnen sind und nicht zusammenlebende Paare als ein Haushalt gelten). Voraussetzung dafür ist, dass für die betreffende Kommune die Zahl der Neuinfizierten im Verhältnis zur Bevölkerung nicht mehr als 35 Fälle je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen beträgt. Da die Inzidenz im Landkreis Friesland in den letzten Tagen unter 35 lag und auch heute Montag, 8.3.2021 bei 33,4 liegt, hat der Landkreis eine erforderliche Allgemeinverfügung erstellt, so dass in Friesland Treffen von 3 Haushalten mit bis zu 10 Personen möglich werden. Bevor diese Allgemeinverfügung veröffentlicht werden kann und somit gilt, ist gemäß Landesverordnung die Zustimmung des Landesgesundheitsamtes erforderlich. Der Landkreis hat das Landesgesundheitsamt heute somit informiert – eine Rückmeldung liegt noch nicht vor. Sobald diese erfolgt und das Einvernehmen hergestellt ist, wird der Landkreis die Allgemeinverfügung unverzüglich erlassen und veröffentlichen. Das Landesgesundheitsamt hat in Aussicht gestellt, gegebenenfalls morgen darüber zu entscheiden. Somit gilt zunächst weiterhin, dass Treffen von höchstens fünf Personen zulässig sind, die insgesamt höchstens zwei Haushalten angehören dürfen.



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