Corona Bericht 04.12.2020


Corona Bericht 02.12.2020




Corona Bericht 27. 11.2020

Corona Info 27.11.2020. KITA Varel und Tettens. HINWEISE zur Maskenpflicht und der Inzidenz *Hinweis zur aktuellen Inzidenz: Wie bekannt, werden Fälle bei Vorliegen des schriftlichen Befundes gemeldet. Teilweise wird im System aus Bearbeitungsgründen der Fall schon am Vortag erfasst, wenn z.B. eine telefonische Vorab-Info vorliegt und so wird bei der Berechnung der Inzidenz durch das Land dann auch dieses Datum als Meldedatum berücksichtigt. Aufgrund dieses Vorgehens liegt die aktuelle Inzidenz bei 78. Mit dem NLGA wurde heute nochmals eine angepasste Synchronisierung der Daten abgestimmt, so dass die zeitliche Verschiebung möglichst vermieden wird. Unabhängig von dieser internen Bearbeitung und Meldekette erfolgt die Information der Betroffenen, Kontaktnachverfolgung und Quarantäneanordnung stets umgehend, nach Vorliegen einer Mitteilung. *Hinweis zur Maskenpflicht: Der Landkreis Friesland weist nochmals auf die bereits geltende Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen wie Wochenmarkt und Fußgängerzone (Übersicht unter www.friesland.de/coronavirus_faq) und auf allen Parkflächen des Einzel- und Großhandels, wie bei Supermarkt und Baumarkt (zu den jeweiligen Öffnungszeiten) hin. Diese Pflicht bleibt auch in den nächsten Tagen und somit mindestens über dieses Wochenende bestehen, da der Inzidenzwert aufgrund der Anzahl der Fälle in den vergangenen Tagen weiterhin über 50 liegen wird. Die tagesaktuelle Inzidenz ist jederzeit verfügbar unter www.niedersachsen.de/Coronavirus/Inzidenz-Ampel *Kita Peterstraße in Varel – Krippenbereich Das Gesundheitsamt des Landkreises Friesland hat für 2 Krippengruppen der Kita Peterstraße der Stadt Varel Quarantäne angeordnet, da eine Person positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestet wurde. Für die weiteren Krippengruppen und den Kindergartenbereich sind keine Maßnahmen erforderlich. *Kindergarten Pusteblume in Tettens (Gemeinde Wangerland) Das Gesundheitsamt des Landkreises Friesland hat für eine Kindergartengruppe des Kindergartens Pusteblume in Tettens Quarantäne angeordnet, da eine Person positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestet wurde.

Corona Bericht 25.11.2020

2. Teil. Schulen Wird am Standort der Schule (Kreisfreie Stadt oder Landkreis) der Inzidenzwert von 100 überschritten, wechseln Schulen, an denen das Gesundheitsamt eine Infektionsschutzmaßnahme für mindestens eine Klasse oder Lerngruppe angeordnet hat, für 14 Tage in das Unterrichts-Szenario B. Eine gesonderte Anordnung des Gesundheitsamtes ist dafür nicht erforderlich, die Schulleiterin bzw. der Schulleiter setzt diese Maßnahme in eigener Zuständigkeit um (s. diesbezügliche Rundverfügung der NLSchB; ab 1.12.2020 RLSB). Unter einer die Schule betreffende Infektionsschutzmaßnahme fallen infektionsschutzrechtliche Anordnungen des zuständigen Gesundheitsamtes, die mindestens eine Lerngruppe betreffen, wie zum Beispiel eine Quarantäneanordnung für eine Schulklasse, eine Kohorte oder einen Schuljahrgang. Im Übrigen kann, wenn regional deutlich erhöhte Infektionszahlen auftreten und das örtliche Gesundheitsamt feststellt, dass ein eingeschränkter Regelbetrieb (Szenario A) nicht mehr möglich ist, durch das örtliche Gesundheitsamt der Wechsel in Szenario B angeordnet werden, auch wenn an der Einzelschule keine Infektionsschutzmaßnahme für mindestens eine Klasse oder Lerngruppe angeordnet wurde. (Auszug aus dem Rahmen-Hygieneplan Corona-Schule) Ergänzende Erläuterung aus den FAQ des Landes Niedersachsen: Soweit nur einzelne Schülerinnen und Schüler oder einzelne Beschäftigte, jedoch keine gesamte Schulklasse, Kohorte oder kein gesamter Schuljahrgang an der Schule von einer Infektionsschutzmaßnahme betroffen ist, ist diese Voraussetzung nicht erfüllt. Nach Ablauf der 14 Tage kehrt die Schule wieder eigenverantwortlich in das „Szenario A“ (eingeschränkter Regelbetrieb) zurück, es sei denn, das Gesundheitsamt verhängt eine weitere Infektionsschutzmaßnahme an der Schule. In diesem Fall beginnt die 14-Tagefrist neu zu laufen. Einer gesonderten Anordnung des zuständigen Gesundheitsamtes für Rückkehr in Szenario A bedarf es nicht. Die tagesaktuelle Inzidenz ist jederzeit verfügbar unter www.niedersachsen.de/Coronavirus/Inzidenz-Ampel

Corona Bericht 25.11.2020


Corona Bericht 25.11.2020



Corona Bericht 20.11.2020


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