Mittwoch, 06. Mai 2020, 11:34 Uhr - von Wolfgang Paul Müller
und Ersparnis bei Werbungskosten

Home Office

Edewecht / Westerstede / Oldenburg Der steuerpflichtige Arbeitnehmer, der normalerweise Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit seinem PKW als Werbungskosten geltend macht, spart Geld,wenn er im Home Office arbeitet. Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte werden pro gefahrenen Km (einfache Entfernung) in der Einkommensteuererklärung  vom...