Home Office
					Edewecht / Westerstede / Oldenburg 
				Der steuerpflichtige Arbeitnehmer, der normalerweise Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit seinem PKW als Werbungskosten geltend macht, spart Geld,wenn er im Home Office arbeitet.
Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte werden pro gefahrenen Km (einfache Entfernung) in der Einkommensteuererklärung  vom FA mit 0,30 € als Werbungskosten angesetzt.
Der Verbrauch für diese Strecke ist immer höher als der pauschalierte Wert, den das Finanzamt anrechnet.
Beispiel für 30 Arbeitstage und 25 Km Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte:
Werbungskosten: 25 Km (einfache Entfernung) x 0,30 € = 7,50 € x 30 Arbeitstage x Steuersatz 20% = 45,00 €.
Verbrauch für 50 gefahrene Km: Auf 100 Km verbraucht der PKW z.B. 7L x 1,30 € = 9,10 €
Für 50 Km ( Hin- und Rückfahrt) werden dann 4,55 € verbraucht x 30 Arbeitstage = 136,50 €.
Der Arbeitnehmer, der im oben angeführten Beispiel im Home Office arbeitet und nicht zwischen Wohnung Arbeitsstätte fährt,spart also in 30 Arbeitstagen 136,50 €.
Jeder Arbeitnehmer kann sich seine Ersparnis hinsichtlich Entfernung und Verbrauch seines PKW selbst errechnen.		
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