Mehr Transparenz bei Gemeindesteuern schaffen

Mein Leserbrief unterstützt auch Ihre Meinung. Es bedenken einige Menschen über ihren Tod hinaus einen Tierschutzverein und setzen den als Erben in ihrem Testament ein. Daneben werden in anderen Erbfällen in den letztwilligen Verfügungen auch Vermächtnisse zu Gunsten eines Tierschutzvereins eingesetzt. Die Stadt Emden erbte Millionen vom Ehepaar Isensee, das sich ein neues Tierheim wünschte. So machte es die Erbschaft möglich: Emden baut ein neues Tierheim und erfüllt damit die letztwillige Verfügung. Im Landkreis Ammerland wäre ebenso eine Chance gewesen durch eine Erbschaft ein dringend benötigtes Gebäude für den Tierschutzverein zu schaffen. Nun darf der Tierschutzverein Ammerland diese Tierheim-Idee nicht realisieren. Für ein Gebäude wäre das Geld da. Die Landkreis-Gemeinden befürchten aber zu hohe Folgekosten. Auch hier im Ammerland gibt es genügend Tierfreunde, die einen Teil ihres Nachlasses als Erbschaft für ein Tierheim vermachen würden. So ist schon vor längerer Zeit dem Verein ein Nachlass avisiert worden. Ganz allgemein habe es in den Verfügungen geheißen, dass das Geld dem Tierschutz im Ammerland zugutekommen solle. Der Testamentsvollstrecker sagte, dass der Tierschutzverein einen Großteil des Erbes bekommen könnte, wenn damit ein Tierheim errichtet wird. Damit könnte der Verein z.B. einen Resthof kaufen und entsprechend umbauen. Es geht um die Folgekosten. Weitere Erbschaften, Sponsoren, Zuwendungen aus Bußgeldern, Erträge aus einer Tierpension usw. wurden wohl nicht diskutiert. In landwirtschaftlich geprägten Landkreisen erscheint mir, dass die Tötung von Katzen und Hunden weitaus beliebter, weil kostengünstiger, ist. Entlaufene Hunde werden z. B. ab Freitagnachmittag in einer Halle des Bauhofes aufbewahrt, weil man die Fundtiere erst am Montag in Tierheimen in Oldenburg oder anderen Landkreisen abliefern kann. Die Tiere sind an dem Wochenende zwar mit Wasser und Futter versorgt, aber total verstört. Das ängstliche Winseln und Bellen hört ja kaum einer, denn der Bauhof liegt abseits. Die Einnahmen aus der Hundesteuer werden von den Gemeinden im Ammerland gerne zur Stützung des Haushaltes verwand. Sowohl Zuwendungen in Form einer Erbschaft als auch durch Vermächtnisse für einen Tierschutzverein, sind grundsätzlich erbschaftsteuerfrei. Da versteht man auch, warum die Gemeinden überhaupt kein Interesse daran haben, den letzten Willen von Verstorbenen zu respektieren. Tierfreunde sind entsetzt und hoffen auf ein Umdenken in den Rathäusern.


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