Mittwoch, 30. September 2009, 08:10 Uhr
Behindertenparkplätze

Behindertenparkplätze

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Für körperbehinderte Menschen bietet das Auto oft die einzige Möglichkeit, mobil zu sein und zu bleiben.

Nordenham / Wesermarsch Kommentare beachten! Am 14.10.2009 fand eine öffentliche Sitzung des Kreisbehindertenbeirates ab 17:00 Uhr im Kreishaus statt: THEMA: Parkerleichterungen für Behinderte NUR 1 BÜRGER AUS DER WESERMARSCH WAR DA ALS ZUHÖRER...... NWZ-Bericht vom 19.10.2009: Parkerleichterung für Behinderte SONDERGENEHMIGUNGEN Personenkreis erweitert - Landkreis stellt Dokumente aus DER BEHINDERTENBEIRAT INFORMIERTE SICH ÜBER DIE NEUREGELUNGEN. IN MANCHEN FÄLLEN IST EINE ÄRZTLICHE BESCHEINIGUNG ERFORDERLICH. VON GERNOT SCHMID BRAKE - Der Kreisbehindertenbeirat unter der Leitung von Dr. Gesa Hansen ließ sich jetzt im Kreishaus von Andreas Hoppe, Mitarbeiter des Landkreises, die Neuerungen der Verwaltungsordnung zur Straßenverkehrsordnung, Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen, erläutern. Der blaue EU-Parkausweis, den bisher nur schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde erhielten, wird auf Antrag auch an Menschen ausgegeben, denen Gliedmaßen fehlen oder die fehlgebildete Gliedmaßen haben. Der Nachweis der Behinderung muss entweder im Schwerbehindertenausweis genannt sein oder durch den Feststellungsbescheid der die Behinderung feststellenden Behörde erbracht werden. Wenn diese Krankheit in bisherigen Bescheiden mit anderen Begrifflichkeiten benannt worden war, ist zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Anderen Schwerbehinderten, denen Parkerleichterungen, jedoch nicht das Recht zur Nutzung von Behindertenparkplätzen zusteht, wird der Umfang der Parkerleichterung ebenfalls in einer Ausnahmegenehmigung gewährt. Der berechtigte Personenkreis erhält eine rote Parkkarte und kann dann beispielsweise in einem Zonenhalteverbot die zugelassene Parkdauer überschreiten, in eingeschränktem Halteverbot bis zu drei Stunden parken oder in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen parken, wenn dadurch der durchgehende Verkehr nicht behindert wird. Die neuen Parkerleichterungen gelten im gesamten Bundesgebiet. Der Landkreis Wesermarsch stellt Parkausweise befristet aus, bis der Antrag beim Versorgungsamt genehmigt ist. Als Tipp gab Andreas Hoppe den Anwesenden mit auf den Weg, dass der Schwerbehinderten-Ausweis vom Versorgungsamt aus Datenschutzgründen nicht im Fahrzeug liegen gelassen werden soll. Außerdem ersetzt dieser nicht die Ausnahmegenehmigung des Landkreises. Quelle: NWZ-Bericht http://www.nwzonline.de/index_regionalausgaben_ kreis_wesermarsch_brake_ artikel.php?id=2135140& Für körperbehinderte Menschen bietet das Auto oft die einzige Möglichkeit, mobil zu sein und zu bleiben. Vor öffentlichen Einrichtungen und an wichtigen zentralen Punkten sind darum ausreichende Behindertenparkplätze sehr wichtig, zum Beispiel vor Supermärkten, Arztpraxen, Theater und Kino, Restaurants und Bahnhöfen, aber auch vor der eigenen Haustür. "Eigene" Behindertenparkplätze können in der Regel bei der kommunalen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden......... Quelle: http://www.mein-edewecht.de/Aus-der-Nachbarschaft/Behindertenparkplaetze_1040/ Auf mein Edewecht entdeckt, herzlichen Dank an Herrn Bruns für die Genehmigung, Zitat zu veröffentlichen.

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