Heimgesetz Niedersachsen wird geändert
Die Neufasssung des NHeimG geht in die Verbandsanhörung - Achtung geht insbesondere um die "Neuen Wohnformen im Alter" = ganz VIELE sind irgendwann/irgendwie betroffen
Nordenham / Niedersachsen
Die Neufasssung des NHeimG geht in die Verbandsanhörung - Achtung geht insbesondere um die "Neuen Wohnformen im Alter" = ganz VIELE sind irgendwann/irgendwie betroffen....
Der Entwurf ist nicht unbedingt einfach zu lesen. Ich habe unter
http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php/topic,499.msg4004.html#msg4004
Einzelheiten eingestellt und werde ergänzen.
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Klartext: Vorsorgebevollmächtigte, bzw. Betreuer, wenn man keine Vorsorgevollmacht gemacht hat, übernehmen da ganz schön Verantwortung.
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Zitat aus der Begründung
"Durch die Änderungen des Niedersächsischen Heimgesetzes soll in Niedersachsen der Entwicklung von Wohngemeinschaften und der Pluralität alternativer Wohnformen im erforderlichen Umfang Raum gegeben werden. Es ist zu erwarten, dass in kurzer Zeit zahlreiche Wohnmodelle in unterschiedlichster Konstellation angeboten werden und Interessenten eine Vielzahl alternativer Wohnformen zur Verfügung stehen werden. Mit der Ermöglichung der weitestgehend uneingeschränkten Wahl verschiedenster, mit dem Wohnen angebotener Betreuungssettings ist naturgemäß eine Beschränkung der staatlichen Kontrollfunktion sowie die Übernahme von Verantwortung durch die Bewohnerinnen und Bewohner selbst oder ihre Betreuerinnen und Betreuer verbunden.
Wer sich bewusst für eine Wohnform entscheidet, in der ordnungsrechtlichen Mechanismen, z. B. während einer zeitlich feststehenden Gründungsphase von höchstens bis zu zwei Jahren, keine umfassende Rolle zukommt, übernimmt damit zugleich die Verantwortung für die Wahrung seiner Interessen und Bedürfnisse im Rahmen der allgemeinen Rechtsordnung."
Siehe auch Termine:
ww.mein-nordenham.de/Termine/Filter_1109/Datum_20140730/Betreuergespraechskreis-rechtliche-Betreuung_34902274|3/
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