Montag, 20. Juli 2015, 12:47 Uhr
Haushalt / Stadtrat / Kommunalpolitik

WGB nimmt Stellung zum Braker Haushalt

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Am 18.07.2015 erschien in der NWZ der Artikel "Kurz macht Deal mit Kommunalaufsicht - Sparziel nicht erreicht – Kreditaufnahme aber in eingeschränktem Rahmen möglich". Die Fraktion der Wählergemeinschaft Brake im Stadtrat hat diesbezüglich Stellung bezogen...

Brake Mit dem Bescheid des Landrates an die Stadt Brake vom 7.Juli 2015 wurde ein Teil des Investitionshaushaltes für das Jahr 2015 nicht genehmigt, da der Rat lt. Bewertung der Kommunalaufsicht die geforderten Sparmaßnahmen in Höhe von € 300.000 nicht erreicht habe und so die aufschiebende Bedingung zur Kreditgenehmigung nicht erfüllt. Die in der letzten Ratssitzung beschlossenen Einsparungen im Bereich Hoch- und Straßenbau von € 250.000 werden nicht anerkannt, weil diese nur aufschiebende Wirkung hätten.

Der Landrat fordert weiterhin, die fehlende Summe "nachhaltig" einzusparen oder die Grund- und Gewerbesteuer deutlich zu erhöhen. Die Fraktion der WGB lehnt dieses Ansinnen nach wie vor entschieden  ab und missbilligt den von der Kommunalaufsicht aufgebauten Druck.

Die WGB hatte bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen vorgeschlagen, die von der Verwaltung eingeplanten Mittel für die Renovierung der Eichendorfschule bis zur verbindlichen Verabschiedung eines Schulentwicklungskonzeptes zu streichen. Die WGB wurde von der Mehrheit des Rates überstimmt. Dass die WGB mit dieser Bewertung nicht falsch liegt, zeigt die nachgeschobene  Forderung  der Kommunalaufsicht, die Entscheidung über nötige Investitionen in die Braker Grundschulen im Rahmen eines  verbindlichen Konzeptes zeitnah zu treffen, danach würden auch die restlichen Mittel freigegeben.

Die Mehrheitsfraktionen im Rat der Stadt sowie die vormalige Verwaltungsspitze muss  allerdings gegen sich gelten lassen, dass sie auf Nebenbestimmungen, mit denen die Kommunalaufsicht schon die Haushaltsgenehmigung für 2014 ausgestattet hatte, nicht reagiert hat. Es hätte allen Verantwortlichen bereits damals klar sein müssen, dass durch diesen Umgang mit aufsichtsbehördlichen Weisungen das Verhältnis der Stadt zum Landkreis empfindlich gestört würde.

Die WGB nimmt die neue Gesprächskultur zwischen Verwaltungsspitze und Kommunalaufsicht wohlwollend zur Kenntnis, denn die Stadt braucht für die Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben (Kitas, Schulen etc.) verlässliche und verbindliche   Rahmenvorgaben um ggfs. die dafür erforderlichen finanziellen Mittel bereitstellen zu können. Auch wenn unsere erste Priorität die Sanierung der kommenden Haushalte sein muss, darf die Politik auf ihre Gestaltungsmöglichkeiten  nicht gänzlich verzichten, um die Attraktivität unserer Stadt weiter zu entwickeln, sonst wäre auch im Wettbewerb mit anderen Kommunen und Regionen das Abrutschen in die Bedeutungslosigkeit als Wohn- und  Wirtschaftsstandort die Folge. Dafür werden wir für investive Maßnahmen in begründeten Ausnahmefällen auch immer wieder auf eine Darlehensaufnahme zurückgreifen müssen.

Der Stadt muss folglich ein Spielraum erhalten bleiben, mit Hilfe von vertretbaren Nettoneuverschuldungen ihre Aufgaben zu erfüllen. Dies muss allerdings die absolute und gut begründbare Ausnahme sein. Nettoneuverschuldung und Steuererhöhungen dürfen nur das letzte Mittel jeglicher öffentlicher Haushaltspolitik sein.

Die WGB-Fraktion hat in diesem Jahr erstmals wieder dem Haushalt zugestimmt, da sie darauf vertraut, dass die Verwaltung unter Bürgermeister  Kurz die Haushaltssanierung ernsthaft voranbringen wird. Sie ist überzeugt, dass der Haushalt noch weiteres Sparpotenzial birgt. Die Verwaltung wird spätestens im Entwurf des Haushalts 2016 dieses Potenzial sichtbar machen müssen. Uns ist dabei bewusst, dass Verwaltung und Rat die Sanierung des Haushaltes  nur gemeinsam und in gegenseitigem Vertrauen schaffen werden. Gegenseitige Schuldzuweisungen von Rot-Grün auf der einen Seite und Schwarz-Gelb auf der anderen bringen uns nicht weiter. Und Beide haben die Haushalte der vergangen Jahre einhellig mit getragen, die Fraktion der WGB nicht.

Steuererhöhungen als erster Schritt sind dabei nach unserer festen Überzeugung immer  der falsche und der am wenigsten kreativste Weg. Das kann man zudem gut zwei Jahre nach der letzten Erhöhung der Gewerbe- und Grundsteuer B den Braker  Bürgern  nicht zumuten. Die WGB ist anders als Verwaltung und Kommunalaufsicht der  Meinung, dass sich dann die Chance auf  die  weitere Ansiedlung von Gewerbebetrieben vermindert. bei einer Erhöhung der Grundsteuer B wird es vielen älteren Bürgern schwer fallen, ihre Immobilie zu halten. Es muss vielmehr das Ziel sein, die Steuern zu senken, sobald die Haushaltslage es zulässt. 


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