Dienstag, 07. April 2015, 00:05 Uhr
Lohnsteuerhilfeverein / Einkommensteuererklärung / Selbsthilfeeinrichtung

Mehr Service für Mitglieder

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Auf zusätzlichen Service können sich jetzt die Mitglieder der Selbsthilfeeinrichtung für Arbeitnehmer, dem Lohnsteuerhilfeverein Deutsches Arbeitnehmer Steuerbüro, freuen. Lästiger Papierkram wird durch vorausgefüllter Steuererklärung eingedämmt.

Hatten Neun von zehn Vereinsmitgliedern dürfen bei uns mit einer Steuererstattung rechnen, wenn sie ihre Einkommensteuererklärung abgeben. Dem Statistischen Bundesamt zufolge bekommen sie im Schnitt immerhin 823 Euro zurück. Die Abgabe der Erklärung lohnt sich also in den allermeisten Fällen - und trotzdem setzen sich viele Steuerpflichtige erst gar nicht an die umfangreichen Formulare oder füllen sie aus Bequemlichkeit nicht vollständig aus. Das zumindest stellen wir täglich fest, wenn wir für unsere Mitglieder die Steuererklärungen erstellen und für mehrere Jahre die Erklärungen beim Finanzamt einreichen.

Viel Geld wird also verschenkt, weil das Zusammentragen der Belege zu mühsam und zeitaufwändig scheint. Mit dem neuen Service, der sogenannten vorausgefüllten Steuererklärung, stellen wir seit Anfang 2015 nun ein Service zur Erledigung des lästigen Papierkrams zur Verfügung. Denn viele Daten unserer Mitglieder, die in die Steuererklärung gehören, liegen uns als Lohnsteuerhilfeverein bereits vor. Ergänzend können wir nunmehr zusätzliche Daten bei der Finanzverwaltung elektronisch abrufen und für die Steuererklärung berücksichtigen.

Bereitgestellt werden von der Finanzveraltung beispielsweise Lohnbescheinigungen, Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zu Altersvorsorgeaufwendungen wie etwa Riester- und Rürupverträgen. Auf all diese Daten können wir als Lohnsteuerhilfeverein ohne großen technischen und bürokratischen Aufwand über Elster nun erstmals zugreifen. Durch den neuen Service verringert sich das Suchen der Belege. Zudem werden Eingabefehler vermieden, da die abgerufenen Daten einfach eins zu eins in die Einkommensteuererklärung übernommen werden können.

Unsere Mitglieder profitieren somit von unserer technischen Ausstattung für die Nutzung des Service mit der persönlichen Identifikationsnummer. Voraussetzung ist, dass eine entsprechende Vollmacht vorliegt und eine Mitgliedschaft besteht. Weitere Informationen unter www.Deutsches-Arbeitnehmer-Steuerbuero.de oder Tel. 04481-9359930

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