Windrad: Entschädigung für Schlagschatten steuerpflichtig?
Wer vom Betreiber einer Windkraftanlage eine Entschädigung erhalten hat, muss keine Steuern dafür abführen.
Hatten / Großenkneten / Hude
Ein Steuerpflichtiger hat vom Betreiber einer Windkraftanlage eine Entschädigung erhalten, weil er sich im Garten seines Eigenheims vom Schlagschatten der Windkraftanlage beeinträchtigt fühlt und das Haus dadurch eine Wertminderung erfahren hat.
Die Entschädigung für den Schlagschatten ist steuerfrei. Das liegt daran, dass kein Einnahmeverlust vorliegt und der Eigentümer des Grundstücks keine besondere Leistung an den Betreiber der Windkraftanlage erbringt. Steuerpflichtig wäre eine solche Zahlung, wenn die Entschädigung als Verlust für steuerpflichtige Einkünfte erfolgen würde. Das wäre denkbar, wenn ein Vermieter eine Immobilie wegen des Schlagschattens nur noch gegen eine verminderte Miete vermieten könnte.
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