Paradox par excellence
Kurioses aus Rastede
Rastede
Die Entwicklung des Residenzortes nimmt in der letzten Zeit seltsame Züge an, die einer Satire in nichts nachsteht.
Da wird zum Beispiel in der Bürgerfragestunde am 10. September vom Bürgermeister erklärt, dass man sich bei der Vergabe der Grundstücke im Gewerbegebiet sehr genau ansieht, ob ein Investor mit seinem Betrieb in den Ort passen würde oder nicht. Bei der Zerstörung des attraktiven Wohngebietes durch den Bau eines Kuhstalls für die globalisierte Agrarindustrie schaut man aber tatenlos zu und versteckt sich hinter den Paragrphen der Baugesetzgebung.
In der Pressemitteilung des Landrats ist zu lesen, dass die alternativen Standorte zum Kuhstallprojekt nicht weiter verfolgt werden können, weil die zu erwartenden Schadstoffemissionen schützenswerten Wald gefährden. In meinem noch unbeantworteten Brief vom 23. August frage ich den Bürgermeister, ob wir als Bürger denn nicht auch schützenswert sind und er als Amtsträger nicht dafür Sorge tragen muss, den zu erwartenden Schaden von uns, den Bürgern, abzuwenden. In der oben schon erwähnten Fragestunde antwortet der Bürgermeister dem erstaunten Publikum, dass es gar keine alternativen Standorte gibt.
Als dritte Kuriosität möchte ich die Ortsentwicklung nennen. Wir begrüßen einen neuen Tourismus Manager, der den Residenzort vermarkten soll und bauen gleichzeitig den Ort in ein Kuhdorf um, in dem sich die Hauptgeschäftsstrasse mit ihrer Aussengastronomie wie eine Tribüne beim Traktorenrennen darstellt. Mit Tourismusförderung hat diese Entwicklung sicherlich nichts zu tun.
Leserkommentare (1)
Aus einem ehemaligen Wohn- Mischgebiet (Kleibrok) wurde "klammheimlich" ein Gewerbegebiet, ohne jemals die anliegenden und betroffenen Hauseigentümer bzw.Nachbarn zu informieren. Es wurde z.B. angeordnet, den Abfuhrbetrieb (H.B.) am jetzigen Standort zu belassen um dort zu expandieren. Ein Ausweichen ins Gewerbegebiet wäre wohl schlauer gewesen, wenn man den Weitblick gehabt hätte. Im Außenbereich, nah einer Wohnsiedlung , wurde eine gewerbliche Bio- Gasanlage genehmigt und gebaut, sicherlich auch schon vorausschauend auf die jetzt beantragte Großstallanlage. Beide Objekte lassen sich nicht mit einem landwirtschaftlichen Ansinnen begründen. Es bleibt ein industrielles und gewerbliches Vorhaben. Was ist die Folge, die Immobilien werden eine Wertminderung erleiden. Baugrundstücke in diesem Gebiet lassen sich nur noch unter Wert verkaufen. Wer möchte in einem Gewerbegebiet wohnen? Auch wenn Verantwortliche naiv meinen, von den Betriebsgeländen geht keine Belästigung aus. Der öffentliche Verkehrsraum zählt bei der Beurteilung der Lärmbelästigung nicht mit.!??
Den Eigentümern ist ein finanzieller Schaden entstanden, für das ein Fehlverhalten der Gemeindeverwaltung ursächlich ist.
Jetzt verstecken sich die Verantwortlich wieder hinter das Baugesetzbuch und meinen, eine Ablehnung des Bauantrages sei nicht möglich.
Wie heißt es in § 35 des Baugesetzbuches u.a.
"1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es
1. einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt,"
Frage:
Wenn 3600 Bürger es nicht wollen, steht da nicht ein öffentliches Belangen dagegen?
Wenn unser Ort von den "Monstern" mißhandelt wird, ist das im Sinne der Gemeinde?
Wenn eine Bio Gas Anlage mit Abfällen jeglicher Art und Gülle befüttert und eine industrielle Tierhaltung dazu dienen soll, wo ist da der landwirtschaftliche Betrieb?
Wenn man will, ist in der heutigen Gerichtsbarkeit jedes Gesetz angreifbar.
Die alternativen Standorte gibt es sicherlich, aber dort würde die Gefahr bestehen, das der Wald beschädigt würde und es finanziell dem Verursacher von Dritten angelastet würde.
Der Istzustand auf unseren Straßen ist eines Residenzortes nicht würdig. Tempolimit und Nachtfahrverbot ( 22:00- 06:00) würden sicherlich auch die wenigen Touristen fortschrittlich finden.
In diesem Sinne , auf eine erfolgreiche Zukunft.