Repowering in Conneforde gekippt
Repowering in Conneforde durch Mehrheitsgruppe gekippt
Wiefelstede
Repowering in Conneforde ist gekippt!
Neben der Hähnchenmastanlage war ein wichtiger Punkt auf der Gemeinderatssitzung am 19. Dezember 2011 das Begehren der Mehrheitsgruppe aus UWG, FDP und CDU die am 10.10.2011 noch durch den alten Gemeinderat beschlossene Genehmigung des Repowering der drei alten Windkraftanlagen durch drei leistungsstärkere Windkraftanlagen in Conneforde rückgängig zu machen.
Die wesentlichen „Argumente“ waren dabei:
Man wolle und könne das vor 10 Jahren den Bürgern in Conneforde gegebene Wort keine höhere oder andere Anlagen zu akzeptieren nicht brechen.
Grds. ist es sicher positiv zu sehen wenn man sein Wort hält, aber hallo die Zeit bleibt nicht stehen und hat sich dramatisch verändert. Die nds. Landesregierung unter CDU-Führung hat eine Energiewende unter dem Eindruck von Fukushima beschließen müssen.
In dem Windenergiekonzept der Landesregierung (http://www.umwelt.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27955&article_id=99072&_psmand=10) heißt es :
Niedersachsen ist mit einer Windkraftleistung von über 6500 MW mit großem Abstand das Windenergieland Nr.1. Auch bei den Onshore-Projekten gibt es immer noch einen beachtenswerten Zubau an Windkraftkapazitäten. Das Land Niedersachsen hat sich nun zum Ziel gesetzt, das Repowering der Altanlagen voranzubringen, da damit nicht nur die Leistung sondern auch das Landschaftsbild verbessert werden kann.
Durch neue Standorte und durch Repowering alter Standorte können bis 2020 im Onshorebereich voraussichtlich noch 7500 MW an Windkraftleistung dazu kommen. Eine wesentliche Voraussetzung ist dabei allerdings sowohl für das Repowering als auch für den weiteren Ausbau der Windenergie der Verzicht auf Höhenbegrenzungen.
Das kommt der Realität nahe und hier in unserer Gemeinde will aber die Mehrheitsgruppe weiter die Augen schließen.
Das 2. Argument lautete:
„Man würde zu dicht an Wohnbebauung bauen“ obwohl man zweifelsohne die gesetzlichen Richtlinien eingehalten habe:
Wo wollen wir denn berechenbare Grenzen für Politik ziehen“ wenn man sich an die von Experten festgesetzte Vorgaben – die in gesetzliche Regelungen eingeflossen sind - nicht halten will ???
Das letzte Argument war:
„Das Ganze bringe keinen entscheidenden ökonomischen Vorteil für die Gemeinde.“
Wenn nicht diese Anlage, die das 4 –fache an Energieertrag (je Anlage statt 0,6 2,3 MW) als die alte Anlage produziert, was ist denn dann ökonomisch sinnvoll? Wo denn sonst in unserer Gemeinde will man die Vorgabe aus dem Energiekonzept der Landesregierung erneuerbare Energien zu fördern, nachkommen, wenn nicht in Conneforde.
Der bloße Verweis auf den geschaffenen Solarpark Fliegerhorst allein kann es doch wohl nicht sein. Das von der Firma IFE Eriksen AG vorgesehene Beteiligungsmodell birgt im Übrigen auch für alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde interessante Investitionsmodelle.
Wiefelstede hat mit 2 MW-Leistung die absolute rote Laterne bei der Windenergie im Ammerland !!!! (Die kleinere Gemeinde Apen schafft 20 MW !)
Nicht zu unterschätzen ist aber insbesondere nach den Erkenntnissen aus der Gemeinderatssitzung der Vertrauensschaden der Firma IFE Eriksen AG, der wohl bei über 1 Million Euro zu beziffern ist !!!!
Dieses Risiko für die Gemeinde will die Mehrheitsgruppe aber – trotz ausdrücklicher Warnungen der Kommunalen Schadensausgleichsstelle und der eindeutigen Stellungnahme des seitens der Gemeinde eingeschalteten Rechtsanwalts zur Frage von etwaigen Schadensersatzforderungen zu Lasten der Gemeinde – offenbar bewusst eingehen. Konsequenterweise haben wir grüne Fraktionsmitglieder zusammen mit den SPD-Ratsmitglieder demzufolge die namentliche Abstimmung bzgl. der Rücknahme des Repowering-Beschlusses beantragt, um deutlich zu machen, wer die Gemeinde jetzt in eine real zu begründende Gefahr einer deftigen Schadensersatzklage bringt….
Es bleibt letztlich jetzt nur noch zu hoffen, dass der Bürgermeister, der vor der Beschlussfassung bereits klar gesagt hat, dass er gegen den gefassten Beschluss nach § 88 NKomVG Einspruch einlegen muss, um nicht selbst in Haftung genommen zu werden, mit diesem Einspruch bei der Kommunalaufsichtsbehörde Erfolg haben wird. Andernfalls werden bei der nach Auskunft des Vorstandsvorsitzenden der Fa. Eriksen AG, Herrn Smit, sicher zu erwartenden Schadensersatzklage gegen die Gemeinde die Lichter in der Gemeinde sehr dunkel werden und der künftige finanzielle Spielrahmen auch für die Mehrheitsgruppe gen Null gehen….
Die Begründung der Damen und Herren der FDP, UWG und CDU dafür alles gen Null zu drehen, man lasse sich nicht von einem Investor (Fa. Eriksen AG) erpressen, geht jedenfalls völlig an der Realität vorbei. Ein Investor, der Ansprüche aus einem rechtsgültigen Vertrag geltend macht, erpresst nicht sondern bewegt sich mit beiden Beinen auf dem Boden des Gesetzes, von dem die Mehrheitsgruppe zumindest leichtfertig abgehoben ist !
Gerold de Boer
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