Müssen Kinder für ihre Eltern zahlen?
Wenn die Eltern zum Pflegefall und in einem Heim aufgenommen werden, stehen die Kinder vor der Frage, ob sie für die Kosten aufkommen müssen.
Wiefelstede / Rastede / Bad Zwischenahn
Ein für viele Menschen immer wichtiger werdendes Thema ist die Pflege von Angehörigen. Der Ernstfall, dass der Lebenspartner oder die Eltern zum Pflegefall werden, kann schleichend oder auch unerwartet eintreten. Ein Sturz oder eine verschleppte Krankheit können quasi über Nacht einen Menschen pflegebedürftig machen. Die Angehörigen stehen dann unvermittelt vor einem Berg von Fragen, deren wohl wichtigste ist: „Was ist zu tun?“.
Wenn nun der Lebenspartner oder die Eltern stationär untergebracht werden, dann müssen sich die Angehörigen mit den Pflegekosten auseinander setzen und insbesondere mit der Frage, was geschieht, wenn die Leistungen der Pflegekasse und die Rente nicht ausreichen, die Heimkosten zu begleichen? Hierzu sind in der Bevölkerung viele Unsicherheiten und auch falsche Vorstellungen zu erkennen. Es sind auch so manche falsche Gerüchte oder Missverständnisse im Umlauf, die nicht gerade dazu beitragen, die Ängste der betroffenen Kinder oder des Ehepartners abzubauen. Fest steht, dass das Sozialamt zunächst einspringt, wenn Einkommen und Vermögen der Pflegebedürftigen nicht ausreichen. Und jetzt beginnt für viele der Stress, wenn das Sozialamt Auskünfte zu Einkommen und Vermögen fordert. Panik und auch Existenzängste sind nicht selten die unmittelbare Folge. Es dreht sich dann häufig um die existentiellen Fragen „Wer muss Unterhalt zahlen?“, „Wann werden der Sohn oder die Tochter zum Unterhalt der Eltern herangezogen?“, „Muss der Ehepartner sein ganzes Vermögen für das Heim einsetzen?“, „Muss ich als Tochter auch mein Vermögen für den Unterhalt einsetzen?“ oder „Wie viel Geld darf ich dann für mich behalten, wenn ich für meine Eltern aufkommen muss?“.
Wichtige Fragen sind in diesem Zusammenhang auch, wann ist das Sozialamt einzuschalten und welche Termine sind genau zu beachten, um nicht plötzlich vor nicht erwarteten Kosten zu stehen.
Der Seniorenbeirat der Gemeinde Wiefelstede hat mit Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt Michael Klatt aus Oldenburg einen durch viele Presseberichte und Fernsehbeiträge bekannten und im Familien- und Seniorenrecht anerkannten Fachanwalt gewinnen können, dieses Thema in einem Vortrag zu erläutern. Die Zuhörer können sich auf einen hoch interessanten und Hilfe gebenden Vortrag freuen. Es wird auch genügend Zeit für Fragen aus dem Publikum geben.
Der Vortrag findet am Mittwoch, dem 25. Mai 2016, im Hof Kleiberg, Kleiberg 10, in Wiefelstede statt und beginnt um 15:00 Uhr.
Der Besuch des Vortrags ist kostenlos.
Der Seniorenbeirat Wiefelstede lädt alle interessierten Einwohner der Gemeinde dazu herzlich ein.
Leserkommentare (0)