Vortrag: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
Donnerstag, 23. Mai 2013, Rainer Sluiter vom Landkreis Ammerland referiert über Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
Wiefelstede
In Zeiten, in denen man noch selbstbestimmt Entscheidungen treffen kann, stehen drei Instrumente zur Verfügung für den Fall einer späteren Entscheidungsunfähigkeit.
1. Die Vorsorgevollmacht ist eine Möglichkeit, Vorbereitungen für Erkrankungen zu treffen, die den Verlust von Selbstständigkeit und Unabhängigkeit nach sich ziehen. Eine Person des Vertrauens kann bevollmächtigt werden, im Bedarfsfall die Interessen des Betroffenen wahr zu nehmen.
2. Ist keine Vorsorgevollmacht erteilt worden, kann in einer Betreuungsverfügung für den Fall, dass eine Betreuung notwendig werden sollte, festgelegt werden, wer vom Vormundschaftsgericht bestellt werden soll, diese Betreuung zu übernehmen. Es können Familienmitglieder aber auch andere Personen des eigenen Vertrauens sein.
3. Will ein Patient/eine Patientin im Fall, dass ein bewusstes, selbstständiges und menschenwürdiges Dasein nicht mehr zu erwarten ist, in Würde und Selbstbestimmung sterben und auf Maßnahmen der Intensivmedizin verzichten, so ist dies nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes möglich. Voraussetzung ist, dass es in einer Patientenverfügung festgehalten ist.
Der Seniorenbeirat der Gemeinde Wiefelstede lädt zu dieser Veranstaltung herzlich ein. Sie findet am 23. Mai 2013 im Feuerwehrhaus in Wiefelstede, Thienkamp 102 statt und beginnt um 15 Uhr.
Bitte beachten Sie: Aus organisatorischen Gründen ist die Veranstaltung in das Feuerwehrhaus verlegt worden!
Leserkommentare (0)