Freitag, 13. Mai 2022, 05:20 Uhr
kleine Volkszählung / Auskunftspflicht / wichtige Daten für Entscheidungen

Volkszählung startet Sonntag

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Deutschland ist unionsrechtlich verpflichtet, alle 10 Jahre eine Volkszählung = Zensus durchzuführen. Haushaltsbefragung mit Terminankündigung durch ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte mit Ausweis. Terminankündigungen werden verteilt. Erhebungsstelle Landkreis 04488/565500, Mail: ammerland@zensus.niedersachsen.de

Ammerland Am morgigen Sonntag, 15. Mai 2022, fällt der Startschuss für die kleine Volkszählung in Deutschland.

Auch in allen Kommunen im Landkreis Ammerland sind jetzt schon die ehrenamtlich tätigen und zur Verschwiegenheit verpflichteten Erhebungsbeauftragten unterwegs, um Terminbriefe mit dem Aufdruck "Wichtiger amtlicher Termin" an die vom Landesamt für Statistik ausgewählten Haushalte zu verteilen.

Man sollte also regelmäßig in seinen Briefkasten schauen.

Den vom Erhebungsbeauftragten vorgegebenen Termin kann man durch direkte telefonische Kontaktaufnahme ändern.

Die von den Erhebungsauftragten angebene Handynummer ist eine dienstliche Handynummer.
Bei Verhinderung erfolgt auf jeden Fall ein Rückruf.

Wer vom Statistischen Landesamt als zu befragende Person / zu befragender Haushalt ausgewählt wurde ist nach dem Zensusgesetz auskunftspflichtig, sonst droht ein Bußgeld.

Abgefragt wird der aktuelle Stand vom Zensusstichtag, dem 15. Mai 2022.

Die Erhebungsbeauftragten haben einen Dienstausweis mit amtlichem Siegel.

Gültig ist er in Verbindung mit dem Personalausweis.

Dienstausweis und Personalausweis müssen auf Verlangen vorgezeigt werden..

Julia Thieme von der Erhebungsstelle des Landkreises Ammerland und ihre Kollegin Henrike Schiller, die ihre Büros in Westerstede nicht im Kreishaus, Ammerlandallee 12, sondern          im hinteren Teil des Autohauses BMW H. Freese GmbH & Co.KG, Am Hamjebusch 49, haben, haben für die Befragung der ausgewählten  3 175 Haushalte mit 11 300 Personen im Ammerland alles im Detail vorbereitet.

Auch sie sind für Rückfragen unter der Telefonnummer 04488/565500 während der regulären Dienstzeit erreichbar. Mail: ammerland@zensus.niedersachsen.de. Die eigene Stadt /
Gemeinde sollte nicht kontaktiert werden.


Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Landkreises Ammerland, unter www.zensus2022.de.

Eine Bürgertelefon des Landes ist unter der Telefonnummer 0511/89977335 (Mo-Fr von 7 bis 21 Uhr, Sa 9-16 Uhr) erreichbar.


Die 95 ehrenamtlich tätigen Erhebungsbeauftragten im Ammerland wurden in 4-stündigen
Beschulungen umfassend über Ablauf und Umfang der Zensuserhebungen informiert.

"Ich mache gerne als ehrenamtlicher Erhebungsbeauftragter mit und war beeindruckt von der
Beschulung durch die Mitarbeiterinnen der Erhebungsstelle Ammerland.

Erste Termine habe ich schon vergeben.

Ich hoffe und wünsche, dass die Bevölkerung der Befragung positiv gegenübersteht!",
sagt der 65-jährige Aper Rainer Cordes.

Der pensionierte Polizeibeamte ist als Erhebungsbeauftragter unterwegs in den Aper
Bauerschaften Aperberg, Godensholt, Godensholterfeld, Godensholterweg, Hengstforderfeld,
Nordloh, Nordloh-Kanal,und Roggenmoor.

Der begeisterte Fahrradfahrer, Schriftführer des 1983 von seinem Vater Ernst Cordes
gegründeten Radsportverein "Flott weg"  e.V. Bad Zwischenahn, erkennt in seinem
ehrenamtlichen Einsatz als Erhebungsbeauftragter auch einen persönlichen Vorteil.

Endlich "erfahre" ich die Vielfalt unserer liebens- und lebenswerten Gemeinde Apen", freut sich
der Aper.

Cordes spricht Hochdeutsch, Plattdeutsch und Schulenglisch.

Im Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen tatsächlich in Deutschland, im Ammerland und in
den 6 Kommunen leben.

Ermittelt wird auch, wie die Bevölkerung wohnt und arbeitet.

Die Ergebnisse der Befragung liefern dem Landkreis und den Kommunen wertvolle
Informationen zu vielen Fragen.

Brauchen wir mehr Schulen, Kindergartenplätze, Krippenplätze, Hortplätze?

Brauchen wir mehr Plätze für altersgerechtes Wohnen und Betreuung?

In welchen Bereichen sollten / müssten Stadt / Gemeinde / Landkreis mehr investieren?

Die Ergebnisse der Befragung liefern somit wichtige Daten und Informatioen für

Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft.


Beim angekündigten Termin führen die Erhebungsbeauftragten mittels eines Mantelbogens eine
Personenerhebung durch.

Die tatsächlich wohnenden Menschen werden in einer Namensliste erfasst.

Weitere Daten werden von den Erhebungsbeauftragten im Haushaltsbogen erfasst.

Zum Abschluss erhalten die Bürgerinnen und Bürger Zugangsdaten für einen Online-
Fragebogen, um weitere Fragen zu beantworten.

Auf Wunsch händigen die Erhebungsbeauftragten aber auch ein Papierfragebogen aus.

Dieser kann persönlich ausgefüllt und kostenlos mittels Freiumschlag der Erhebungsstelle
des Landkreises übersandt werden.

Bei Bedarf kann man den Fragebogen auch gemeinsam mit dem / der Erhebungsbeauftragten
ausgefüllen.

Die Befragung auskunftspflichtiger Personen erfolgt grundsätzlich an der Haustür / im
Hausflur.

Wohnbereiche dürfen Erhebungsbeauftragte nur auf Wunsch der zu befragenden Person(en)
betreten.

Die Erhebungsstelle weist ausdrücklich darauf hin, dass für die Erhebungsbeauftragten
absolute Verschwiegenheit gilt und auf Datenschutz größten Wert gelegt wird.

Persönliche Daten werden weder an staatliche Stellen außerhalb der Statistik noch an private
Stellen weitergeben.


Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Kommunen beruhen auf Bevölkerungs- und
Wohnungszahlen.

Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme
der Bevölkerungszahl notwendig.

Hier reichen die Daten der Einwohnermeldeämter und anderer Ämter nicht aus.

Ursprünglich sollte der Zensus schon 2021 stattfinden.

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde er um ein Jahr verschoben.
 

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