Samstag, 14. November 2020, 15:16 Uhr
Einkommensteuererklärung / Lohnsteuerhilfeverein / Deutsches Arbeitenehmer Steuerbüro

Arbeitnehmer, Studenten und Nebenjob

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Wieviel darf ich als Student oder Arbeitnehmer im Nebenjob hinzuverdienen?

Hatten / Oldenburg / Wardenburg Zwei Millionen aller Minijobber sind im Nebenjob tätig. Das heißt, dass sie sich Geld hinzuverdienen, obwohl sie bereits angestellt sind und regelmäßige Einkünfte beziehen. Unter einem Nebenjob versteht man im Allgemeinen eine Tätigkeit, die zusätzlich neben dem Hauptberuf ausgeübt wird und nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit einer Vollzeitstelle einnimmt.

Steuerliche Regelung

Steuerlich ist es unerheblich, ob der Nebenjob mit dem Hauptberuf zu tun hat. Wenn Sie einen zweiten Job bei einem anderen Arbeitgeber ausüben und dabei nicht mehr als 450 Euro im Monat hinzuverdienen, dann gilt Ihr Nebenjob als "geringfügige Beschäftigung" – gemeinhin als Minijob bezeichnet. In der Regel wird dieser mit einer einheitlichen Pauschalsteuer durch den Arbeitgeber besteuert. Für Sie selbst ist der Nebenjob dann steuerfrei und Sie müssen ihn auch nicht in die Steuererklärung eintragen.

Sozialabgaben

Zudem werden keine Sozialabgaben fällig. Auch von der seit 2013 gültigen Rentenversicherungspflicht können Sie sich zum Teil befreien lassen. Wichtig: Neben dem Hauptberuf kann nur ein einziger 450-Euro-Minijob zusätzlich angenommen werden. Verdienen Sie als Arbeitnehmer in Ihrem Nebenjob regelmäßig über 450 Euro im Monat und ist die Beschäftigung auf Dauer angelegt, gilt Lohnsteuerklasse VI (6). Das betrifft jedoch nur den Nebenjob. Für den Hauptberuf gilt weiterhin Ihre reguläre Steuerklasse. Sozialabgaben sind für beide Jobs in voller Höhe zu entrichten. Ob Sie in manchen Monaten etwas mehr als 450 Euro verdienen und in anderen weniger, spielt dabei keine Rolle, solange Sie insgesamt nicht mehr als 5.400 Euro im Jahr bekommen. Grundsätzlich können Arbeitnehmer in ihrer Freizeit machen, was sie wollen – also auch neben ihrem Hauptberuf arbeiten gehen oder ein Ehrenamt bekleiden. Was aber nicht geht: Wenn Sie durch Ihren Nebenjob so beansprucht werden, dass Sie ihren Hauptberuf nicht mehr ordentlich nachgehen können oder wenn der Nebenjob in Konkurrenz zu Ihrem Hauptberuf steht.

Gelten für Studenten die gleichen Regeln?

Im Prinzip ja. Denn auch für einen Student mit Minijob gilt, dass er keine Sozialabgeben zahlen muss. Ebenso sind in der Regel keine Steuern fällig.Liegt der Nebenverdienst regelmäßig bei mehr als 450 Euro im Monat und ist die Beschäftigung auf Dauer angelegt, sind seit 2013 grundsätzlich Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen. Eine Befreiung ist nicht möglich. Im Unterschied zum normalen Arbeitnehmer fallen bei einem Studierenden in der Regel aber keine Beiträge für Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an. Dies setzt allerdings voraus, dass er während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet. Steuern zahlen Studenten nach ihrer persönlichen Steuerklasse, wenn sie mehr als den Grundfreibetrag verdienen. Das führt dazu, dass beispielsweise ein Werksstudent, der 20 Stunden pro Woche für den Mindestlohn von 9,35 Euro in einer Firma arbeitet, keine Steuer zahlen muss.

Darf ich einen Nebenjob annehmen, wenn ich arbeitslos bin?

Ja, wenn Sie Arbeitslosengeld I bekommen, dürfen Sie nebenbei arbeiten. Dabei ist es egal, ob Sie eine selbstständige Tätigkeit, einen Minijob oder eine andere Beschäftigung ausüben. Wichtig ist allein, dass Sie nicht mehr als 14 Stunden und 59 Minuten in der Woche arbeiten und Ihren Nebenjob der Agentur für Arbeit sofort melden. Wer 15 Wochenstunden oder mehr beschäftigt ist, gilt nicht mehr als arbeitslos und bekommt auch kein Geld mehr. Die Agentur für Arbeit berücksichtigt für Ihren Nebenjob einen Freibetrag in Höhe von 165 Euro im Monat. Liegt Ihr Nebenverdienst nach Abzug von Steuern, Sozialversicherungsbeträgen und Werbungskosten über diesem Freibetrag, bekommen Sie weniger Stütze. Es gibt jedoch Ausnahmen: Hatten Sie zum Beispiel schon 18 Monate bevor Sie arbeitslos geworden sind für mindestens ein Jahr einen Nebenjob, können Sie Ihren Nebenverdienst in der Regel komplett behalten.

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