Montag, 04. Mai 2015, 08:16 Uhr
Einkommensteuererklärung / Elster / Lohnsteuerhilfeverein

Einreichung der Unterlagen beim Finanzamt

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Der elektronische Postbote wird zur Pflicht. Im Zuge der Umstellung von Papieranträgen auf elektronische Übermittlung ist einiges zu beachten.

Hatten Mindestens einmal im Jahr müssen wir uns um unsere Einkommensteuererklärung kümmern. Denn spätestens am 31. Mai des Folgejahres ist es wieder soweit. Das Finanzamt möchte Ihre Steuererklärung haben. Auf Grund der aktuellen Gesetzeslage ergibt sich zunehmend die Notwendigkeit, die Einkommensteuererklärungen elektronisch per Elster an das Finanzamt zu übertragen. Als Steuerpflichtiger dürfen Sie jeden als "elektronischen Postboten" beauftragen. Gesetzlich geregelt ist das in § 1 Absatz 1 StDÜV. Für die Übertragungswege bestehen im Wesentlichen zwei Möglichkeiten: Elster I und Elster II. Bei Elster I handelt es sich ohne Authentifizierung und bei Elster II mit Authentifizierung.

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