Donnerstag, 13. August 2015, 10:18 Uhr
Einkommensteuererklärung / Lohnsteuerhilfeverein / Jens Büsselmann

Kindergeld

1221
0
 
Artikel von

Ab 2016 verlangt die Familienkasse zwei Identifikationsnummern

Hatten / Wildeshausen / Hude Um zu vermeiden, dass mehrere Personen für ein Kind gleichzeitig Kindergeld beziehen, müssen Eltern der Familienkasse ab dem Jahr 2016 ihre eigene Identifikationsnummer und die ihres Kindes mitteilen. Wenn Sie die Identifikationsnummer nicht zur Hand haben, sollten Sie diese frühzeitig beim Bundesamt für Steuern (BZSt) beantragen.

Praxishinweis | Die Familienkasse stellt die Kindergeldzahlung ein, wenn ihr am 01. Januar 2016 nicht beide Nummern vorliegen. Stellen Sie den Antrag deshalb frühzeitig. Nutzen Sie ein Formular unter www.bzst.de in den Rubriken "Steuern national" und "Steuerliche Identifikationsnummer". Weil die Identifikationsnummern per Post zugestellt werden, beträgt die Bearbeitungsdauer derzeit vier Wochen. Das teilte das Bundeszentralamt für Steuern mit Schreiben vom 5. Juni 2015, Az. St II 2 - S 0305-SE/15/00003-9 nunmehr offiziell mit.

Leserkommentare (0)

Melden Sie sich bitte an um einen Kommentar abzugeben.
Passwort vergessen

Artikel schreiben



Bitte warten...
Schon registriert?
Melden Sie sich hier an! Passwort vergessen Anmelden
Noch nicht mit dabei?
Registrieren Sie sich hier! Registrieren

Von Lesern für Leser

Dieses Portal bietet allen Lesern die Möglichkeit, eigene Beiträge und Bilder zu veröffentlichen. Es handelt sich nicht um Beiträge der Nordwest-Zeitung, die Beiträge werden nicht vorab geprüft.

Feedback

Sie haben einen Fehler entdeckt oder einen Verbesserungsvorschlag? Schreiben Sie uns!

Suchen in der N@chbarschaft

Der Autor