Sonntag, 19. Januar 2014, 12:06 Uhr
Katze / entlaufen / nach Hause gefunden

Entlaufener Kater Karlchen nach einem Vierteljahr wieder zu Hause!

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Karlchen lief von Oldenburg bis nach Rastede. Glückliches Ende am 17.01.2014

Rastede In der dritten Januarwoche des neuen Jahres ereilte uns ein Anruf aus der Gemeinde Rastede. In einem sehr abgelegenen Gebiet sei eine getigerte Katze zugelaufen, das Alter könne man schlecht schätzen, aber so ganz jung sei sie nicht mehr.

Wir verabredeten uns mit dem Finder bei unserem Tierarzt, um die Katze zu übernehmen.

Uns begrüßte ein ausgesprochen liebenswürdiges, verschmustes und sehr stämmiges Tier, von dem wir gleich annahmen, dass es sich um einen Kater handelt. Die Untersuchung bestätigte dies und brachte auch an den Tag, dass der Kater tätowiert war.

Und zu unserer großen Freude war die Tätowierungsnummer sogar bei Tasso registriert, was nicht selbstverständlich ist. Der Besitzer wurde ausfindig gemacht und konnte es kaum glauben. Sein Karlchen war wieder da! Karlchen ist bereits 9 Jahre alt und wurde seit einem Vierteljahr von seiner Familie schmerzlich vermisst! Er wohnt in Oldenburg und war in 3 Monaten den langen Weg nach Rastede gelaufen. Mit dem Auto sind das fast 20 km, für den Kater war es sicher weniger, da er „geradedurch“ laufen konnte, aber dennoch ist das eine beachtliche Leistung. Trotzdem ging es Karlchen gut, er muss sich mit seinem unglaublichen Charme überall durchgeschnorrt haben!

Die Freude bei dem Besitzer von Karlchen war riesengroß. Noch in der Tierarztpraxis konnte er seinen Liebling freudestrahlend wieder in die Arme schließen. Da die Täto-Nummer nicht mehr so ganz leicht zu lesen war – nach 9 Jahren kein Wunder -, ließ der verantwortungsvolle Besitzer das Tier gleich vor Ort noch chippen.

Wir möchten diese freudige Begebenheit zum Anlass nehmen und um zweierlei bitten:

1. Katzen nicht nur chippen, sondern auch registrieren lassen

Bitte vergessen Sie nicht, wenn Sie Ihr Tier - wie in der in Oldenburg und im gesamten Ammerland geltenden Kastrationsverordnung vorgeschrieben - kastrieren und chippen lassen, die Chip-Nummer auch bei Tasso (www.tasso.net) und/oder beim Deutschen Haustierregister (www.registrier-dein-tier.de) registrieren zu lassen. Ohne diese Registrierung ist das Chippen wertlos, denn wie soll ein Finder bzw. der Tierarzt/der Tierschutzverein die Chipnummer dann dem Besitzer des Tieres zuordnen? Gleiches gilt natürlich im Falle einer Tätowierung. (Idealerweise lassen Sie Ihr Tier chippen und (!) tätowieren. Die Tätowierung, die unter Narkose vorgenommen und beim Kastrieren leicht mitgemacht werden kann, erkennt man sofort; sollte sie nicht mehr so gut lesbar sein, gibt das Auslesen der Chipnummer mittels Lesegerät endgültige Gewissheit über den Besitzer. Ein Chip kann ohne Narkose ganz einfach mit einer ‚Spritze‘ unter die Haut gesetzt werden.)


2. Fremdes Tier gesichtet? Dann bitte nicht wegschauen!

Wenn Ihnen ein Tier in der Umgebung auffällt, von dem Sie nicht wissen, wem es gehört, kümmern Sie sich bitte. Schauen Sie, sofern es sich um ein liebes Tier handelt und nicht die Gefahr besteht, dass Sie gebissen werden könnten, in die Ohren, ob eine Tätowierung vorliegt. Informieren Sie uns. Nicht nur die Tierärzte, auch wir haben ein Chiplesegerät und können so feststellen, ob ein Tier gechipt ist. Auf diese Weise bleibt herumirrenden Katzen und Katern, die schmerzlich vermisst werden, ein langer Leidensweg erspart. Vermutlich hätte auch Karlchen viel eher wieder nach Hause zurückgeführt werden können, wenn sich eher jemand seiner angenommen hätte. Um so größer ist aber unser Dank an den Finder, dass er nicht weggeschaut, sondern sich vorbildlich verhalten hat!

 

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S.O.S. - Samtpfoten Nordwest e.V.
www.sos-samtpfoten-nordwest.de 
info@sos-samtpfoten-nordwest.de.
Tel. 0441-36189985 

Unsere Tierarztkosten
- in 2013: 14.577,55 €
- in 2014: 638,17 € (bis 18.01.)
  
Spendenkonto: 19 20 313, 
BLZ 280 501 00, LzO 
IBAN: DE3280501000001920313
BIC: BRLADE21LzO

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