"Faktencheck" zur Kuhstall-Diskussion
Vielen aus der TV-Sendung "hart aber fair" bekannt: Aussagen, die sich direkt am Abend nicht be- oder widerlegen ließen, werden hier nachträglich geklärt.
Kleibrok / Rastede / Hof von Oldenburg
Am Donnerstag, 12. Juni 2014 fand im Schloßparkhotel Hof von Oldenburg die öffentliche Information und Diskussion der FDP Rastede über den geplanten „Neubau einer Milchviehanlage“ (gemäß Bauantrag) an der Kleibroker Straße statt.
An dieser Stelle wollen wir den versprochenen "Faktencheck" liefern.
"Massentierhaltung" im Baugesetzbuch?
Ein Veranstaltungsgast wurde sich - insbesondere mit Karl-Heinz Funke - nicht einig über den Begriff der "Massentierhaltung". Nach seinen Notizen sei der definiert im Baugesetzbuch, § 201. Herr Funke widersprach dem.
Und hat damit Recht: nachstehend der § 201 Baugesetzgebuch im vollständigen Wortlaut:
§ 201
Begriff der Landwirtschaft
Landwirtschaft im Sinne dieses Gesetzbuchs ist insbesondere der Ackerbau, die Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich Tierhaltung, soweit das Futter überwiegend auf den zum landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden, landwirtschaftlich genutzten Flächen erzeugt werden kann, die gartenbauliche Erzeugung, der Erwerbsobstbau, der Weinbau, die berufsmäßige Imkerei und die berufsmäßige Binnenfischerei.
(Quelle: http://dejure.org/gesetze/BauGB/201.html)
Auch Paragraph 35 des gleichen Gesetzes liefert keine Definition (http://dejure.org/gesetze/BauGB/35.html)
Die genannten Zahlen ergeben sich aus den Regelungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung, nach der die Privilegierung dann nicht gegeben ist, wenn keine ausreichende Futtergrundlage vorhanden ist (das war der von Karl-Heinz Funke genannte Punkt der "Großvieheinheit pro Hektar"). In solchen Fällen obliegt es der Gemeinde, durch Bebauungspläne eine Entscheidung zu treffen. (Details siehe hier: http://www.bauernverband.de/bau-gb)
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