Die Beratungs- und Interventionsstelle BISS informiert:
Das Gewaltschutzgesetz
Landkreis Oldenburg
Das Gewaltschutzgesetz verbessert Ihre rechtlichen Möglichkeiten, sich vor Gewalttaten zu schützen, wenn Sie mit dem Täter in einer gemeinsamen Wohnung leben oder wenn der Täter Ihnen nachstellt oder Sie belästigt.
Leben Sie mit einem gewalttätigen (Ehe)Mann/Partner in einer Wohnung, können Sie die Wohnung verlassen und Schutz bei Ihrer Familie, Ihren Freundinnen oder im Frauenschutzhaus suchen.
Oder Sie bleiben in der Wohnung und nutzen die Möglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes. Auch wenn Sie nicht mit dem Täter in einer Wohnung leben, können Sie nach dem Gewaltschutzgesetz Schutzanordnungen beantragen.
Zuständig ist immer das Amtsgericht, auch wenn zum Täter kein Verwandtschaftsverhältnis besteht.
Sie haben nach dem Gewaltschutzgesetz folgende Möglichkeiten, sich vor weiterer Gewalt zu schützen:
- Schutz kann der Platzverweis des Täters durch die Polizei für die Dauer von 1 bis max. 14 Tagen bieten. In dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Kontaktverbot und/oder Ãœberlassung der Wohnung zu stellen.Â
Das bedeutet,Â
- dass der Täter Ihnen längerfristig die Wohnung überlassen muss,
- dass sich der Täter in einem bestimmten Umkreis der Wohnung nicht aufhalten darf,
- dass der Täter auch andere festzulegende Orte (Arbeitsplatz, Kindergarten, Schule etc.) nicht aufsuchen darf,
- dass der Täter weder telefonisch noch schriftlich Verbindung zu Ihnen aufnehmen darf.
Es gilt Fristen und Wege zu beachten. Wir informieren und begleiten Sie gerne dabei.Â
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Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt (BISS)
Delmenhorster Straße 6
27793 WildeshausenÂ
Tel.: 044 31 / 94 85 85Â Â Fax: 044 31 / 94 60 53
Email: aufwind@oldenburg-kreis.de
Internet: www.aufwind.oldenburg-kreis.deÂ
Erreichbar: Mo. / Di. / Fr. 10.00 – 12.00 Uhr Mi. 13.00 – 15.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten ist ein Anrufbeantworter geschaltet. Hinterlassen Sie uns eine Nachricht, wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.
Wir sind Ansprechpartnerinnen für alle Fragen bezüglich häuslicher Gewalt, sei es im privaten, nachbarschaftlichen und/oder beruflichen Kontext!Â
Ebenso beraten wir auch Angehörige und Fachkräfte, die Betroffene unterstützen wollen.
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