Mittwoch, 12. August 2015, 15:38 Uhr
Lohnsteuerhilfeverein / Einkommensteuererklärung / Jens Büsselmann

Leichtfertige Steuerverkürzung

2055
0
 
Artikel von

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Wildeshausen / Hatten / Hude Jeder Steuerzahler muss sich über diejenigen steuerlichen Pflichten unterrichten, die ihn im Rahmen seiner Lebensumstände betreffen. Wer sich selbstständig macht und aus Unwissenheit zu seinen Gunsten steuerliche Fehler begeht, begeht deshalb eine leichtfertige Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung, entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 17.12.2014.

Leserkommentare (0)

Melden Sie sich bitte an um einen Kommentar abzugeben.
Passwort vergessen

Artikel schreiben



Bitte warten...
Schon registriert?
Melden Sie sich hier an! Passwort vergessen Anmelden
Noch nicht mit dabei?
Registrieren Sie sich hier! Registrieren

Von Lesern für Leser

Dieses Portal bietet allen Lesern die Möglichkeit, eigene Beiträge und Bilder zu veröffentlichen. Es handelt sich nicht um Beiträge der Nordwest-Zeitung, die Beiträge werden nicht vorab geprüft.

Feedback

Sie haben einen Fehler entdeckt oder einen Verbesserungsvorschlag? Schreiben Sie uns!

Suchen in der N@chbarschaft

Der Autor