Mittwoch, 12. August 2015, 15:38 Uhr
Lohnsteuerhilfeverein / Einkommensteuererklärung / Jens Büsselmann Leichtfertige Steuerverkürzung
2005
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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Wildeshausen / Hatten / Hude Jeder Steuerzahler muss sich über diejenigen steuerlichen Pflichten unterrichten, die ihn im Rahmen seiner Lebensumstände betreffen. Wer sich selbstständig macht und aus Unwissenheit zu seinen Gunsten steuerliche Fehler begeht, begeht deshalb eine leichtfertige Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung, entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 17.12.2014.
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