Samstag, 16. Juli 2016, 19:54 Uhr
Seniorenfrühstück / Seniorenbeirat / Seniorenbeauftragte

Neue Seniorenbeauftragte Silke Alberts stellte sich vor

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Seniorenfrühstück in Apen gut besucht

Apen Das erste Seniorenfrühstück nach der Wahl des neuen Seniorenbeirates der Gemeinde Apen am 3. Mai 2016 fand jetzt in den Räumen des Feuerwehrhauses Apen statt.
Dazu konnte der 1. Vorsitzende des Beirates, Eberhart Hoffmann 62 Seniorinnen und Senioren
begrüßen.
Die neue ehrenamtliche Seniorenbeauftragte Silke Alberts aus Augustfehn II, die am 14. Juni 2016
für zwei Jahre in ihrem Amt vom Gemeinderat gewählt wurde, war als Gastrednerin eingeladen worden.
Eberhart Hoffmann erläuterte die Aufgaben des Seniorenbeirates. Er vertritt die Interessen aller
Bürgerinnen und Bürger aus der Gemeinde gegenüber der Gemeinde. So ist er mit beratender
Stimme im Sozialausschuss vertreten.
,,Wir müssen uns um alle Bereiche kümmern - für die reifere Generation, denn 4812 ältere Bürger,
davon ist 41 Prozent ab 50 Jahre alt, leben in der Gemeinde", so Hoffmann weiter.
Der Seniorenbeirat hat jetzt einen neuen Fleyer fertig gestellt, der im Rathaus ausliegt und zusätzlich an die Ortsbürgervereine verteilt wird.
Am diesen Vormittag haben außerdem die im Seniorenbeirat tätigen Eberhart Hoffmann, Gerda
Nagel, Johannes Alberding, Hans - Jürgen Janssen, Anita Post, Karin Beckmann, Annemarie Jung, Jochen Nagel, Harald Schmidt, Joanne Göttig und Albrecht - Erich Krause sich vorgestellt.
Vorgestellt hat sich ebenfalls die Seniorenbeauftragte Silke Alberts. Die 50jährige, verheiratete
aus Augustfehn II ist seit 30 Jahren im Berufsleben und bei einer gesetzlichen Krankenkasse tätig. Sie betreut dort die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Alberts will für die älteren Leute aus der Gemeinde tätig sein. Also ein ,,Sprachrohr" für die
persönlichen Gespräche sein. Biete Hilfe bei behördlichen Angelegenheiten und beim Ausfüllen von Formulalitäten an. Wichtiger sei ihr, dass die älteren Personen auch Fragen stellen.
Gesprächtermine können im Rathaus unter der Telefon-Nr 04489/730 bei Frau Harpain, fest ge-
legt werden.
Die Seniorenbeauftragte gab in einem Vortrag Informationen über das neue Pflegestärkungs-
gesetz, dass ab 1. Januar 2017 in Kraft tritt.
Hierbei wird die Pflegebedürftigkeit in sechs Modulen (Mobilität,Kognitiv/Verhalten, Selbstversorgung, Behandlungen/Therapie und Alltagsgestaltung) eingeteilt. Der Pflegegrad wird
bei der Begutachtung festgestellten Einzelpunkte in jedem Modull addiert und unterschiedlich
gewichtet - in Form einer Gesamtpunktzahl abgebildet. Diese Gesamtpunkte ergeben die Zu-
ordnung zum Pflegegrad (vormals Pflegestufe) des Patienten.
Im Allgemeinen sollen die Begutachtungen besser werden.
Weitere Themen waren für die Versicherten einer Krankenkasse die Beantragungen von
Befreiungen und Erstattungen von Zuzahlungen im laufenden Kalenderjahr und die Wichtigkeit
einer Patientenverfügung.

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