Aktuelles von: Augustfehn Unser Dorf hat Zukunft
Wir haben Informationen vom Landkreis Ammerland erhalten, die für den Kreisentscheid vorgelegt werden müssen, und ganz wichtig die BEWERTUNGSKRITERIEN.
Apen
Landkreis AMMERLAND
Landkreis Ammerland
Ammerlandalle 12·
26655 Westerstede
Der Landrat
Datum: 13.02.2014
Kreiswettbewerb 2014 - Unser Dorf hat Zukunft
Sehr geehrter Herr Schünemann,
wir freuen uns über Ihre Teilnahme am Wettbewerb. Für den Landeswettbewerb soll auf Kreisebene ein Vorentscheid durchgeführt werden. Teilnahmeberechtigt sind Gemeindeteile, Bauernschaften, Ortschaften und Ortsteile mit vorwiegend landwirtschaftlich dörflichem Charakter oder auch mit ursprünglich landwirtschaftlicher Siedlungsform und umfangreichen Neubaubereichen. die im Gesamtbild des Dorfes überwiegen, mit jeweils bis zu ca. 3000 Einwohnern.
Für den Kreisentscheid sind folgende Unterlagen bis zum 20.04.2014 in 12-facher Ausfertigung vorzulegen:
Standardisierte Kurzvorstellung Erläuterungsbericht (3 - 4 Seiten)
Übersichtskarte1: 25.000 mit eingezeichneter Gemarkungsgrenze Tabellarische Angaben zu folgenden Punkten
a) Aufstellung der historisch bedeutsamen Bauten oder Anlagen einschl. Lageplan, insbesondere Denkmale,
b) Aufstellung der historischen Kulturlandschaftselemente einschl. Lageplan
c) Veranstaltungen im Dorf,
d) Anzahl der Vereine und deren itgliederzahl
Am Tage der Ortsbesichtigung sollten folgende Unterlagen ausgelegt werden (soweit vorhanden)
Flächennutzungsplan, Bebauungspläne,
ggf. Dorferneuerungsplan,
sonstige Pläne und Bildmaterial zur Entwicklung des Dorfes, Zeitungsberichte usw.
Der Kommission ist bei der 90-minütigen Ortsbesichtigung durch die zuständigen Vertreterinnen /Vertreter das Dorf vorzustellen. Es ist wünschenswert, dass über bürgerschaftliche Aktivitäten von den zuständigen Einwohnerinnen/Einwohnern selbst berichtet wird und diese möglichst zahlreich an der Darstellung beteiligt sind.
Es wird empfohlen, die Unterlagen in Zusammenarbeit mit Ihrer Gemeinde zu erstellen. Anliegend erhalten Sie die Bewertungskriterien für den Wettbewerb.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
Logemann
4.3 Bewertungskriterien:
Die Bewertungskriterien gelten für den Vorentscheid und den Landesentscheid.
4.3.1 Leitbild
Die Dörfer sollen in einem Leitbild ihre Entwicklungsstrategie beschreiben. Das Leitbild soll sich auch mit den Herausforderung der demographischen Entwicklung und den Anforderungen des Klimaschutzes befassen und nachhaltige Ansätze enthalten.
Ziel des Wettbewerbes ist, dass die Dörfer ihre eigenen Potenziale erkennen und sie nutzen. Um die eigenen Potenziale erhalten und entwickeln zu können, müssen diese erkannt werden. Darauf aufbauend können Initiativen und Projekte zielgerichtet entwickelt und umgesetzt werden. Es kommt nicht darauf an, zu jedem einzelnen Bewertungskriterium nirgend etwas Beliebiges" zu unternehmen. Wichtig ist vielmehr, die eigenen Stärken und Alleinstellungsmerkmale zu nutzen - Nebensächliches oder Hinderndes aber auch bewusst zur Seite zu stellen. Die Dörfer sollen nicht planlos den Inhalten der Ausschreibung nacheifern, sondern ihr eigenes Leitbild im Auge behalten und sich darauf ausgerichtet entwickeln. Dabei soll auch die historische Entwicklung des Dorfes berücksichtigt werden.
Diesen Prozess gilt es darzustellen. Dabei soll zum Ausdruck kommen, in welchen Bereichen das teilnehmende Dorf seine Stärken bzw. seine Schwächen sieht,
· welches die prägenden Elemente des Dorfes sind, die erhalten und entwickelt werden sollen,
· welche Merkmale die Zukunftsfähigkeit des Dorfes ausmachen,
· in welchen Formen eine Zusammenarbeit erfolgt (z.B. lokale oder regionale Arbeitskreise, thematische Arbeitskreise ),
· welche Drittpartner mit einbezogen wurden (z.B. benachbarte Kommunen, Landkreis, Wirtschafts- und Sozialpartner),
· ob eine Abstimmung mit den politischen Entscheidungsträgern erfolgt oder beabsichtigt ist.
Bei der Bewertung des Dorfes nach Ziff. 4.3.2 bis 4.3.6 wird sich herausstellen, was von den oben beschriebenen Ansätzen bereits umgesetzt wurde und für weIche Maßnahmen Absichtserklärungen vorliegen.
4.3.2 Planungskonzepte zur Dorfentwicklung
4.3.2.1 ... zur Siedlungsstruktur
· Konzepte zur Siedlungsentwicklung, die die örtlichen und überörtlichen Gegebenheiten, die Hauptfunktion des Dorfes und die Gesamtentwicklung der Gemeinde beachten und dabei überörtliche und nachbarschaftliche Belange berücksichtigen,
· Berücksichtigung historischer Siedlungs- und Landschaftsstrukturen bei der Planung der dörflichen Entwicklung,
· Stand, Qualität und Umsetzung der dörflichen Planung (z. 8. Bauleitplanung, Landschafts- und Grünordnungspläne, Dorferneuerungspläne, Gestaltungssatzungen und andere Ortssatzungen),
• Einbindung neuer Wohn- und Gewerbegebiete,
· Konzepte zur Dorfinnenentwicklung und zur Eingrenzung der Flächeninanspruchnahme,
4.3.2.2 '" zur Infrastruktur
· besondere innovative Ansätze in den Bereichen - Ver- und Entsorgungseinrichtungen,
- Personennahverkehr, ÖPNV,
- Einrichtungen zur Kinderbetreuung, Betreuung von Senioren, Bildungseinrichtungen, Schulen, . - DSL,
· Einbindung des Dorfes in ein überörtlich abgestimmtes Konzept der Daseinsvorsorge. Umfang, Angemessenheit und Funktionalität der öffentlichen Infrastruktur, insbesondere der Erschließung durch Straßen, Wege, Plätze und Gewässer.
4.3.2.3 ... zum Klimaschutz, zur Gesamtökologie sowie zur Nachhaltigkeit
· Klimaschutz-(teil)konzepte, Energiemanagement,
· Planung bzw. Unterstützung von EE-Modellen/Bürgerbeteiligung,
· Planung und Sensibilisierung zum Thema Klimawandel und Klimafolgenanpassung,
4.3.3 Ansätze zur wirtschaftlichen Entwicklung
· Entwicklung einer nachhaltigen Wirtschaftsstruktur des Dorfes als lebens- und Einkommensgrundlage der Dorfbevölkerung,
· Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs,
· Bemühungen zur Erhaltung und Entwicklung wirtschaftlicher Existenzgrundlagen,
· Situation der Landwirtschaft und deren Entwicklung
· Initiativen zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen (z.8. Vermarktung regionaler Erzeugnisse),
· Perspektiven zur Entwicklung des Tourismus gg1. unter Mitwirkung der Dorfbevölkerung (Urlaub auf dem Bauernhof, Erholungsanlagen, Attraktionen, Campingplätze usw.),
• E1nbindung in regionale Netzwerke.
4.3.4. Soziales und kulturelles leben
Initiativen im Interesse der Kinder, Jugendlichen und älteren Menschen, einer Förderung der Kultur und zur Gewährleistung der Grundversorgung
· im sozialen Bereich (z. 8. Alten-, Jugend-, Kinderbetreuung, Spielkreise. Krankenhilfe, ärztliche Versorgung, Feuerwehr),
· im Bereich Sport- und Freizeitaktivitäten
· im Bereich Pflege der Dorftradition, Erwachsenenbildung, Ausstellungen u.a ..
• im Bereich Pflege von Natur und Landschaft,
· im Bereich Baudenkmäler und historischer Zeugnisse sowie Kulturlandschaftselemente in Dorf und Landschaft
· zur Mitwirkung bei Planung, Bau, Pflege und Unterhaltung von Anlagen und Einrichtungen des Dorfes,
• zur Einbeziehung und Stellung der Jugend in Prozessen zur Dorfentwicklung,
· zur Integration der Neubürger, älterer Bewohner und Interessensgruppen in die Gemeinschaftsaktivitäten
· zur Identifizierung mit der Dorfgeschichte und der bestehenden historischen Bausubstanz und Kulturlandschaftselemente (z.B. durch Dorfchronik, Verzeichnis der denkmalgeschützten Gebäude)
auf der Basis von Vereinen, institutioneller Organisationen (z.B. Gemeinde, Kirche) oder der Dorfgemeinschaft.
Besondere Beachtung finden dabei Initiativen, die einem barrierefreien und familienfreundlichen Leben im Dorf Rechnung tragen.
4.3.5. Bauliche Gestaltung, Entwicklung und Erhaltung der Gebäudesubstanz
4.3.5.1 Im öffentlichen Bereich
· Dorfgemäße und regionaltypische Einordnung, Gestaltung und Pflege öffentlicher Gebäude und Anlagen, (z. B. Kirche, Schule, Kindergärten, Verwaltungsgebäude, Vereinshäuser, Sportanlagen, Bushaltestellen, Informationstafeln, Ehrenmale, Friedhöfe),
• Bauliche Gestaltung der Ortsmitte; bzw. zentraler Plätze
• Barrierefreiheit
· Berücksichtigung historischer Bausubstanz mit ortsbildprägender Bedeutung, Nutzung und Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit
• Umgang mit leer stehenden Gebäuden
• Erhaltung und Pflege von Baudenkmalen
· Ortsbild- und umweltgerechte Umsetzung heutiger Bauformen und Materialien bei Baumaßnahmen.
· Geordnete Außenwerbung und Beschilderung, Umfang, Gestaltung und Verträglichkeit
4.3.5.2 im privaten Bereich
· Dorfgemäße und regionaltypische Einordnung, Gestaltung und Pflege privater Wohn- und Nebengebäude,
· Dorfgemäße Gestaltung und Einordnung von landwirtschaftlichen Großbauten, Industrie und Gewerbebetrieben sowie Dienstleistungseinrichtungen,
· Ortstypische Gestaltung von Neubau- und Siedlungsbereichen, verträgliche Anbindung an die Ortsmitte
· Berücksichtigung historischer Bausubstanz, Umgang mit leer stehenden Gebäuden mit ortsbildprägender Bedeutung
· Orts bild- und umweltgerechte Umsetzung heutiger Bauformen und Materialien bei Um- und Neubauten sowie Renovierung und Unterhaltung.
4.3.6. Dörfliches Grün und Freiflächen, Gestaltung und Entwicklung der Freiräume
4.3.6.1 im öffentlichen Bereich
· Gestaltung und Bepflanzung öffentlicher Flächen, Gewässer- und Straßenräume sowie an öffentlichen Gebäuden anhand von z.8. Leitlinien, Gestaltungsplänen, Handlungskonzepten oder Vorschlaglisten,
• standortgemäße und heimische Gehölze"
• Einbindung der Bevölkerung in die Planung, Erhaltung, Pflege und Entwicklung,
· Umgang mit den naturräumlichen Gegebenheiten und den besonderen Eigenheiten der öffentlichen Freiräume,
· barrierefreie, dort- und umweltgerechte Freiflächen! Freiräume, Mauern, Tore und Einfahrten, Zäune inklusive öffentlicher Flächen, Plätze und Straßen,
· Erhaltung und Pflege besonderer den Ortscharakter bestimmender historischer Kulturlandschaftselemente wie z.B. Zäune, Mauern, Wälle, Einfahrten, Pflasterungen.
4.3.6.2 im privaten Bereich
· Gestaltung der Wohn- und Nutzgärten sowie Hofanlagen Umfang und Pflege von Baumobst,
Anteil der Gemüse- und Beerenobstflächen, Strukturierung der Flächen,
standortangepasste Pflanzenauswahl J traditionelle Arten,
• standortgemäße und heimische Gehölze in Gärten und auf HofsteIlen.
• Eingrünung von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden,
· Erhaltung, Pflege und Entwicklung von naturnahen Lebensräumen und ökologisch wertvollen Flächen,
· dorf- und umweltgerechte Freiflächen, Freiräume, Mauern, Tore, Hofräume und Einfahrten, Zäune,
· Erhaltung und Pflege besonderer den Ortscharakter bestimmender historischer Kulturlandschaftselementen wie z.B. Zäune, Mauern, Wälle, Einfahrten, Pflasterungen.
4.3.7. Das Dorf in der Landschaft
• Standortangepasste Landnutzung,
• Gestaltung und Pflege des Dorfrandes,
• Einbindung des Dorfes in die Landschaft,
• Eingrünung der in der freien Landschaft stehenden Gebäude und Anlagen,
· Erhaltung und Förderung der standortgemäßen Pflanzen- und Tierwelt sowie Förderung des Arten- und Biotopschutzes, insbesondere der heimischen wildlebenden Tier- und Pflanzenarten,
· Erhaltung, Pflege und Entwicklung naturraumtypische Landschaftsbestandteile sowie schutzwürdiger Bereiche (z. B. Hecken, Feldgehölze, Einzelbäume, Gewässer, Auen, Feuchtwiesen, Moore, Heiden, Trockenrasen),
· Erhaltung, Pflege und Entwicklung historischer Kulturlandschaftselemente (z.B. Obstwiesen, Fischteiche, Mühlengräben)
· landschaftspflegerische Maßnahmen in der Gemarkung und Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe,
· naturnahe Gestaltung und Pflege der Gewässer sowie von Freizeit· und Erholungsanlagen,
• Umsetzung von Landschaftsplänen und landschaftspflegerischen Begleitplänen,
· Pflege und Erhaltung von Kulturstätten und Stätten, die für die sozialen und kulturellen Verhältnisse des Dorfes, auch außerhalb der Ortslage, von Bedeutung sind.
Leserkommentare (0)