Donnerstag, 14. Februar 2013, 22:37 Uhr
Feuerwehrhaus

Feuerwehrhausneubau Ahlhorn: Deutliche Zweifel angesagt

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Unabhängige stellen Kostenschätzungen für Feuerwehrhausneubau infrage -Urteil des EuGH deutet auf Verstoß gegen Vergaberecht hin

Ahlhorn Ist der Neubau eines Feuerwehrhauses durch die Flugplatz Ahlhorn GmbH von der Ausschreibungspflicht ausgenommen, weil die Gemeinde es vor dem beabsichtigten Kauf zunächst anmieten will?

'Wir haben diese Behauptung gemeinsam mit Vertretern der Kommunalen Alternative kritisch überprüft und sind dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gestoßen, welches diese Auffassung unseres Erachtens widerlegt', berichtet Carsten Grallert, Sprecher der Unabhängigen.


Für die Stadt Köln war eine Messehalle nach den städtischen Vorgaben gebaut worden, die anschließend angemietet wurde. Das EuGH hat hierzu entschieden, dass es sich in diesem Fall trotz Mietvertrages um einen öffentlichen  Bauauftrag gehandelt hatte, der auszuschreiben gewesen wäre.

Das ausschlaggebende Kriterium ist laut EuGH, dass dieses Bauwerk gemäß den vom öffentlichen Auftraggeber genannten Erfordernissen errichtet wird, gleichgültig, welche Mittel dafür eingesetzt werden, heißt es in der Urteilsbegründung.

Auch das Gebäude für die Ahlhorner Feuerwehr soll von der Flugplatz Ahlhorn GmbH nach den gemeindlichen Wünschen gebaut und zunächst angemietet werden. Insofern sehen wir auch bei unserem Projekt eine Auschreibungspflicht begründet und damit durch die Gemeinde das Vergaberecht verletzt.

Des Weiteren haben wir jetzt erhebliche Zweifel an den Kostenschätzungen für das Feuerwehrhaus: Ein Feuerwehrhaus nach Normstandard mit sechs Stellplätzen wurde hiernach mit 2.186.000,- Euro (exkl. Grundstück) veranschlagt. Der Planer der Flugplatz Ahlhorn GmbH hat für ihr Projekt an der Kirchstraße nach den Wünschen der Feuerwehr mit sieben Stellplätzen und u.a. auch Räumen für die Jugendfeuerwehr die Kosten auf 2.437.000,- Euro (inkl. Grundstückswert) geschätzt. Uns liegen jetzt die Zahlen vor, die der von der Stadt Wildeshausen beauftragte Planer für den Neubau eines Feuerwehrhauses für die dortige Feuerwehr errechnet hat, welches zehn! Stellplätze und u.a. auch Räume für die Jugendfeuerwehr und einen Versammlungsraum für 120 Personen umfassen soll: Dieses Gebäude soll ohne Grundstückkosten für 'nur' 2.150.000,- Euro zu erstellen sein, hat ein Planer der Fa. Künzel, Pohl und Partner errechnet.

Wie kann es da sein, dass ein deutlich kleinerger Normbau ohne 'Schnickschnack' laut Gemeindeverwaltung teurer sein soll, als der Bau in Wildeshausen?

Wie kann es sein, dass die Fa. Flugplatz Ahlhorn GmbH für ein deutlich kleineres Objekt gegenüber der Planung in Wildeshausen über
 200.000,- Euro höhere reine Baukosten
veranschlagt?

Diese Fragen möchten die Unabhängigen
beantwortet wissen.

Die Gruppe Unabhängige hat der
Gemeindeverwaltung daher u.a. zu den
Ungereimtheiten bzgl. der Kostenschätzungen
und zu dem Urteil des EugH einen
umfangreichen Fragenkatalog mit der Bitte um
Stellungnahme übersandt und erwartet eine umfassende Aufklärung.

Die schriftliche Anfrage ist auf der Homepage der Gruppe Unabhängige eingestellt:

www.unabhaengige-grossenkneten.de

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