Mittwoch, 03. April 2013, 21:22 Uhr
Schlachthof Bürgerbeteiligung Einwohnerversammlung

Unabhängige kritisieren Ablehnung der Durchführung einer Einwohnerversammlung

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Gruppe hatte zur Ansiedlung eines Hähnchenschlachtbetriebes umfassende Information der Öffentlichkeit beantragt - Verwaltung lehnt Durchführung einer Einwohnerversammlung ab

Ahlhorn Die Gruppe Unabhängige lädt Interessierte auch zu diesem Thema zu einem Ortstermin am 4. April, 18.00 Uhr, in Ahlhorn, ein. Treffpunkt ist an der Cloppenburger Straße/Ecke Tannenweg.

Von den drei Bürgermeisterkandidaten hatte Thorsten Schmidke auf Nachfrage im Vorfeld der Wahl bereits zugesichert, eine Einwohnerversammlung durchführen zu wollen.


Pressemitteilung vom 1. April 2013 zur Ablehnung der Durchführung einer Einwohnerversammlung:

Die Gemeindeverwaltung hat der Gruppe Unabhängige schriftlich mitgeteilt, dass sie keinen Bedarf und keine Notwendigkeit sehe, die von der Gruppe beantragte Einwohnerversammlung zur Information der Öffentlichkeit über die beabsichtige Ansiedlung eines Hähnchenschlachtbetriebes in Ahlhorn durchzuführen. Nach Angaben des Sprechers der Gruppe, Carsten Grallert, habe die Verwaltung als Begründung mitgeteilt, dass im Planverfahren die Öffentlichkeit beteiligt worden sei. Zudem wäre die Presseberichterstattung nach Auffassung der Verwaltung 'eine geeignete Weise, um die Einwohnerinnen und Einwohner zu informieren'.

Diese Entscheidung und dazu vorgebrachte Begründung weisen die Unabhängigen entschieden zurück: 'Eine Beteiligung in einem formellen Verfahren verfolgt eine gänzlich andere Zielsetzung als die Informationspflicht des Bürgermeisters/Bürgermeisters nach dem Kommunalverfassungsgesetz', sagt Carsten Grallert. Im Kommunalverfassung heißt es ausdrücklich:

Bei wichtigen Planungen und Vorhaben der Gemeinde (…) soll sie oder er (Anmerkung: die Hauptverwaltungsbeamtin/der Hauptverwaltungsbeamte) die Einwohnerinnen und Einwohner rechtzeitig und umfassend über die Grundlagen, Ziele, Zwecke und Auswirkungen informieren. Die Information ist so vorzunehmen, dass Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung besteht. Zu diesem Zweck soll die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte Einwohnerversamm-lungen (…) durchführen. (...) Vorschriften über eine förmliche Beteiligung oder Anhörung bleiben davon unberührt.

Zum Beispiel wurden weder die Ratsmitglieder, geschweige denn die Bevölkerung über die Auswirkungen einer Bauleitplanung, die die Ansiedlung eines Hähnchenschlachtbetriebes in Ahlhorn für unsere Gemeinde, aber auch benachbarte Kommunen haben wird, unterrichtet. 'Woher kommen die  bei Maximalauslastung täglich bis zu 250.000 Hähnchen für den Schlachtbetrieb - achtmal so viele im Vergleich zum jetzigen Standort Wildeshausen mit täglich 30.000 Schlachtungen?', fragt Carsten Grallert.  Es sei zu befürchten, dass viele neue Ställe im Einzugsgebiet des Betriebes erst noch gebaut werden müssen, insbesondere auch in unserer Gemeinde, sagt Carsten Grallert. 'Aber wir tragen auch Verantwortung für unsere Nachbarn'. Ohne dass der Rat und die Öffentlichkeit umfassend auch die Folgen dieser angeschobenen Bauleitplanung kennen, dürfe sie nicht weitergeführt geführt werden. 'Das wäre unverantwortlich!'.

Die Pflicht zur Information der Bevölkerung sei eine Verpflichtung des Bürgermeisters. Dass die Verwaltung sich hierzu jetzt gut eine Woche vor der Wahl eines neuen Bürgermeisters so festgelegt habe, sei verwunderlich, so Grallert, aber es sei andererseits auch gut so, denn es zeige, wie wichtig es sei, wie der zukünftige Bürgermeister zum Thema Bürgerbeteiligung stehe.

Grallert berichtet, dass laut Mitteilung der Verwaltung die Fa. Kreienkamp auch nicht bereit sei, über die am 18. April vorgesehene nichtöffentliche Information des Rates hinaus die Öffentlichkeit weitergehend informieren zu wollen. 'Die Fa. Kreienkamp kann man dazu nicht zwingen, aber es hätte ihr gut zu Gesicht gestanden, auch die Bevölkerung unmittelbar zu informieren. 'Diese Chance habe die Firma vertan. 'Oder hat die Fa. Kreienkamp etwas zu verbergen?', fragt sich Ratsherr Carsten Grallert.


Ergänzend wird folgender Kommentarauszug angeführt:

Zitat aus dem Kommentar von Ipsen, zu § 85 NKomVerfG:

'Hier ist er (Anm.: der Hauptverwaltungsbeamte) gehalten, die Bevölkerung ''rechtzeitig und umfassend'' zu informieren (...). Rechtzeitig ist die Information nur, wenn das Ziel (...) - nämlich Grundlage einer Äußerung und Erörterung zu bilden - noch erreicht werden kann (...). Die Informationspflicht stellt sich als Teilaspekt der Kommunalverwaltung als bürgernaher - und damit als ''offener'' - Verwaltung dar. Mit diesem Leitbild ist die Schaffung vollendeter Tatsachen, die keinen Raum für eine ergebnisoffene Diskussion lassen, unvereinbar.'

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