Dienstag, 21. Februar 2012, 10:57 Uhr
Baugebiete Schloßpark NABU

Braucht Rastede wirklich neue Baugebiet?

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Informationsveranstaltung zum geplanten Baugebiet "Südlich Schlosspark"

Rastede Lange bis tief ins Detail gehende Erläuterungen zum geplanten 20 ha großen Neubaugebiet "Südlich Schloßpark" gab es bei der Bürgerinformationsveranstaltung, zu der die Gemeinde am diesjährigen Rosenmontag einlud.
 
Den interessierten bauwilligen Neubürgern soll mit großzügigem Wohnkomfort, Wohnen am Wasser und im Grünen, das Neubaugebiet in unmittelbarer Schloßpark-Nähe schmackhaft gemacht werden. Das ist auch notwendig, denn sie sind die kommende Generation, die die Infrastruktur tragen muss, wenn innerörtlich der Ortskern zunehmend dem natürlichen Alterungsprozess unterliegt.
 
Die Neuausweisung von Wohnbaugebieten ist vor dem Hintergrund des demografischen Wandels heutzutage nicht mehr zeitgemäß. Die Gemeinde, so auch Bgm. von Essen, kann daher nur bestrebt sein, die derzeitige Einwohnzahl zu erhalten. Mit dem Entstehen neuer Ortsteile verteilen sich im Umkehrschluss die Aufwendungen für die notwendige zusätzlich Infrastruktur auf weniger Einwohner. Diese führen, so von Essen, zu höheren finanziellen Belastungen pro Einwohner.
 
Mit jedem neuen Baugebiet sinkt der Immobilienwert der Altimmobilien. Das muss jedem Rasteder Eigentümer einer Altimmobilie bewusst sein oder gemacht werden.
 
Das für alle Gemeinden des Ammerlandes bindende Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) hat das Gebiet südlich des Schlossparks als Vorsorgegebiet für Natur und Landschaft ausgewiesen. Die Gemeinde begründet es mit einem angeblich höherwertigen Interesse und hält es für vertretbar, dieses Gebiet mit ihrer weiteren Flächenversiegelung auf Kosten von typischem Landschaftbild und Naturräumen aufzugeben.
 
Der  NABU Rastede hält diese alternativlose Ausweisung als eine fatale Fehlentwicklung und fordert die Rasteder auf, mit ihm ihren Unmut kundzutun. Detaillierte Infos gibt es dazu unter www.nabu-rastede.de. Ganz einfach können sie eine vorformulierte, änderbare Stellungnahme herunterladen und an die Gemeinde senden. Oder verfassen Sie selbst einen Brief und richten Sie ihn an die Gemeinde.  Diese ist verpflichtet, jede Stellungnahme zu berücksichtigen.
 
Werden Sie aktiv! Noch bis zum 2.3.2012 innerhalb der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach BGB § 3 eine Stellungnahme abzugeben!
 
http://www.nabu-rastede.de/aktuelles/

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