Freitag, 02. März 2012, 08:24 Uhr
NABU Flächenverbrauch Rastede Bebauungsplan 93a Gartenrotschwanz

Stellungnahme zum Bebauungsplan 93 A der Gemeinde Rastede

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Heute ist die letzte Gelegenheit, die Stellungsnahme einzureichen

Rastede Muster:

Frühzeitige Bürgerbeteiligung zur Änderung des Flächennutzungsplans


"Südlich Schlosspark" und Aufstellung des Bebauungsplans 93 A

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Änderung des Flächennutzungsplans "Südlich Schlosspark" und die Aufstellung des Bebauungsplans 93 A lehne ich entschieden aus folgenden Gründen ab:

 

(1)          weil die Folgen der Inanspruchnahme des Bodens durch Siedlung und Verkehr u.a. Versiegelung und Verdichtung verbunden mit starken Veränderungen seiner natürlichen Funktionen sind. Die aktuellen Zahlen zum Flächenverbrauch sind vom Nachhaltigkeitsziel der Bundesregierung (30 Hektar pro Tag ab 2020) weit entfernt. Die flächenhafte Inanspruchnahme des Bodens bzw. der Fläche erfolgt zunehmend außerorts obwohl im Siedlungsbestand Brachflächen und ungenutzte Gebäude vor dem Hintergrund des demografischen Wandels in hoher Zahl und mit hohem Revitalisierungspotenzial existieren.

(2)          weil der Flächenverbrauch und Verlust zu Lasten der landwirtschaftlichen Nutzfläche geht. Umwelt- und Agrarbereich sollten gemeinsame Interessen haben, um diese Räume von Bebauung freizuhalten. Dies schlägt sich im Planungsalltag wie auch hier jedoch nur unzureichend nieder.

(3)          weil die Landschaft im ländlichen Hankhausen total verändert und die Bauernschaft Hankhausen ihren dörflichen Charakter verlieren würde. Die fortschreitende Landschaftszersiedelung dort durch ein riesiges Wohngebiet beunruhigt mich tief. Der Schlosspark, die "Perle" Rastedes, und mit ihm der Wohnort Rastede verlieren durch die ausufernde Bebauung der engeren Umgebung für seine Bewohner und für auswärtige Besucher und Erholungssuchende weiter an Attraktivität und Erholungswert.

(4)          weil durch die Verriegelung des Schlossparkes mit der Wohnbebauung die ökologische "Durchlässigkeit" für Wildtiere nicht mehr gegeben ist.

(5)          weil der Eingriff in den wasserwirtschaftlichen Haushalt durch das kanalisierte Regenwasser im Einzugsgebiet der Hülsbäke nicht zu vertreten ist. (Stichwort: hoher Nährstoffeintrag und Hochwassergefahr).

(6)          weil die in Wohngebieten eingebundenen geschützten Landschaftsbestandteile (Wallhecken) als natürliche Landschaftselemente   ihre Funktion verlieren. Wallhecken sind über mehrere 1000 Jahre gewachsen und zählen zu unseren ältesten Kulturlandschaftsbestandteilen. Sie bieten Unterschlupf für zahlreiche, auch seltene gewordene Pflanzen- und Tierarten.

(7)          weil der großzügige 2-stöckigen diverse Wunsch-Baustil  für die Nähe zum Schloßpark und ländliche Struktur nicht angemessen ist.


(8)       weil sich die zu erwartende innerörtliche Verkehrsbelastung zu Stoßzeiten erhöhen wird und eine Erhöhung der Konflikte zu erwarten.

(9)       weil .....

Mit freundlichen Grüßen
....


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