Freie Fahrt für Radler
Urteil zur Radwegpflicht
Rastede Generell finde ich das Radwegenetz im Umkreis gut ausbebaut. Ich empfinde es als Radtourist sehr angenehm, starkbefahrene Straßen nicht mit Autos teilen zu müssen. Innerorts habe ich ein Problem mit der Benutzung des Radweges der Bahnhofstraße. Laut Verkehrsschilder bin ich verpflichtet, in beiden Richtungen den KGS-seitigen Fuß- und Radweg zu benutzen, der zeitweise zu Schulschlusszeiten, durch Bahnreisende und sonstigen Verkehrsteilnehmern hoch frequentiert wird. Ein zügiges Fahren wird durch die verwinkelte Streckenführung höhe KGS-Parkplätzen behindert. Nicht selten engen hier PKW's den Weg ein. Oft begegne ich dem Schulbus, der meinen Weg aus der Wilhelmstraße kreuzt. Obwohl ich Vorfahrt habe, halte ich lieber an, da ich vermute, dass er mich übersieht. Die Bäume, die auf dem Weg gepflanzt sind, sind mit einem Metall-Baumschutzgitter versehen. Wenn ich als Bahnreisende mit dem letzten Zug komme, sind die Straßenlaternen aus, die Gittervorsprünge auch mit Fahrradbeleuchtung nicht zu sehen. Die Pedale könnte am Rost hängen bleiben. Während Radfahrer, Fußgänger, Kinderwagen und -räder sich durchs Nadelöhr zwängen, ist auf der Bahnhofstraße meistens wenig los. In einer Pressemitteilung lt. tagesschau.de heißt es, dass "Kommunen Fahrradfahrer nur in besonderen Fällen zwingen dürfen, Radwege zu nutzen - und zwar dann, wenn es an der Stelle eine größere Gefahr gibt, die das normale Risiko des Straßenverkehrs "erheblich übersteigt". Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig." und weiter: "Der Fahrradclub ADFC begrüßte das Urteil als wegweisend. Die Städte und Gemeinden müssten nun ihre Beschilderungspraxis überdenken." Nach diesem Bericht der ARD-Tagesschau werde ich diesen Rad- und Fußweg nicht mehr benutzen und mich auf das Urteil beziehen.
Leserkommentare (2)
Die Antworten waren zum einen: Finanziell nicht umsetzbar und zum anderen: muss geprüft werden.
Standardmäßig sollten Radwege mindestens 2.50 m breit sein. Konfliktsituationen gibt es immer wieder zwischen Radlern und älteren Menschen mit Gehbehinderung und Gehilfen, so der Teilnehmer.
Recht hat er.
Die alternative Streckenführung auf der gegenüberliegenden Seite der Straße ist noch schmaler.
Der Ausweich (wie in besonderen Fällen nun ja wohl erlaubt) auf die Straße ist bei der Rücksichtslosigkeit der Automobilisten aber auch ein nicht zu unterschätzendes Risiko. Es sei denn, man erreicht mit dem Velo annähernd die Geschwindigkeit der motorisierten Verkehrsteilnehmer.
Für gleichberechtigt halten diese einen Radfahrer eh nicht! - Also trotz der Gesetzgebung "Alle Achtung"! Aber bitte auf beiden Seiten der Front!
Gruß Arndt.
Lieben Gruß
Tina
ja das ist schon nicht so einfach auf der Bahnhofstraße, gut zu wissen daß man auch auf der Straße fahren darf, manchmal ist es ja auch gar nicht anders möglich einigermaßen flüssig diesen Weg zu benutzen. Bisher war immer ein wenig schlechtes Gewissen dabei aber nach deinem Artikel werde ich auch lieber auf der Straße fahren bevor ich noch einen Zusammenstoß riskiere.
Gruß Anja