Freie Fahrt für Radler
Urteil zur Radwegpflicht
Rastede Generell finde ich das Radwegenetz im Umkreis gut ausbebaut. Ich empfinde es als Radtourist sehr angenehm, starkbefahrene Straßen nicht mit Autos teilen zu müssen. Innerorts habe ich ein Problem mit der Benutzung des Radweges der Bahnhofstraße. Laut Verkehrsschilder bin ich verpflichtet, in beiden Richtungen den KGS-seitigen Fuß- und Radweg zu benutzen, der zeitweise zu Schulschlusszeiten, durch Bahnreisende und sonstigen Verkehrsteilnehmern hoch frequentiert wird. Ein zügiges Fahren wird durch die verwinkelte Streckenführung höhe KGS-Parkplätzen behindert. Nicht selten engen hier PKW's den Weg ein. Oft begegne ich dem Schulbus, der meinen Weg aus der Wilhelmstraße kreuzt. Obwohl ich Vorfahrt habe, halte ich lieber an, da ich vermute, dass er mich übersieht. Die Bäume, die auf dem Weg gepflanzt sind, sind mit einem Metall-Baumschutzgitter versehen. Wenn ich als Bahnreisende mit dem letzten Zug komme, sind die Straßenlaternen aus, die Gittervorsprünge auch mit Fahrradbeleuchtung nicht zu sehen. Die Pedale könnte am Rost hängen bleiben. Während Radfahrer, Fußgänger, Kinderwagen und -räder sich durchs Nadelöhr zwängen, ist auf der Bahnhofstraße meistens wenig los. In einer Pressemitteilung lt. tagesschau.de heißt es, dass "Kommunen Fahrradfahrer nur in besonderen Fällen zwingen dürfen, Radwege zu nutzen - und zwar dann, wenn es an der Stelle eine größere Gefahr gibt, die das normale Risiko des Straßenverkehrs "erheblich übersteigt". Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig." und weiter: "Der Fahrradclub ADFC begrüßte das Urteil als wegweisend. Die Städte und Gemeinden müssten nun ihre Beschilderungspraxis überdenken." Nach diesem Bericht der ARD-Tagesschau werde ich diesen Rad- und Fußweg nicht mehr benutzen und mich auf das Urteil beziehen.
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