Sonntag, 06. Februar 2011, 17:08 Uhr
Katze / Kastrationspflicht / Katzenhilfe

JA zur Kastrationspflicht von Katzen

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Eine Verordnung zur Kastrationspflicht von freilaufenden Katzen und zur Kennzeichnungspflicht ALLER Katzen mittels Mikrochip, mindestens aber Tätowierung muss kommen. Und zwar aus folgenden Gründen:

Varel S.O.S. - Samtpfoten Nordwest e.V. unterstützt die Forderung nach einer Kastrationspflicht für alle freilaufenden Katzen - auch auf Bauernhöfen - sowie eine Kennzeichnungspflicht durch Mikrochip, mindestens aber Tätowierung für ALLE Katzen mit Nachdruck. Und zwar aus folgenden Gründen: - Das Katzenelend hat in den letzten 1-2 Jahren extrem zugenommen. Es werden immer mehr herumstreunende und vor allem auch verletzte und kranke Tiere gemeldet . - Dies hat zur Folge, dass nicht nur S.O.S. - Samtpfoten Nordwest e.V., sondern alle Tierschutzvereine an ihre Kapazitätsgrenzen gestoßen sind und Aufnahmestopps verhängen mussten. Vielen notleidenden Katzen konnte und kann nicht mehr geholfen werden. Das ist kein Zustand! - Katzenkrankheiten breiten sich aufgrund der hohen Populationsdichte in immer stärkerem Maße aus. Sie drohen auch auf Katzen überzugreifen, die sich in ordentlicher Haltung und nur auf Freigang befinden. Dies führt zu großem Leid. Einige der Krankheiten, wie z.B. Giardien oder Hautpilz sind auch auf den Menschen übertragbar. Zumindest für Menschen mit geschwächtem Immunsystem kann das gefährlich werden. Entkräftung von "Gegenargumenten": 1. "Die Kosten für eine Kastration können von vielen Menschen nicht aufgebracht werden." Ist jemand, der die Kosten für eine Kastration nicht aufbringen kann, in der Lage, die erforderlichen Impfungen zu bezahlen und das Tier im Krankheitsfalle angemessen medizinisch zu versorgen? Wohl kaum. Er kommt deshalb als Katzenhalter erst gar nicht in Frage! 2. "Durch die Einführung der Kastrationspflicht steigt die Anzahl an Fundtieren dramatisch an, die Kosten sind nicht zu bewältigen." Wer dies als Grund für eine Ablehnung der Einführung der Kastrationspflicht anführt, denkt zu kurz. Es mag sicherlich sein, dass die Anzahl der Fundtiere in den ersten Monaten ansteigt. Leider hat die Erfahrung gezeigt, dass Menschen, die ihr Tier nicht mehr halten können oder wollen, häufig keine Verantwortung übernehmen und anstatt das Tier bei einer Organisation (gegen Gebühr) abzugeben, es einfach aussetzen. Greift die Kastrationspflicht nach einem gewissen Zeitraum aber erst einmal richtig, ist die größte Zahl der Fundkatzen also kastriert, wird das Katzenleid drastisch sinken. Und um die Linderung des Katzenelends und einzig darum geht es uns, nicht um irgendwelche finanziellen Gesichtspunkte. Diese dürfen nicht ausschlaggebend für den Umgang mit Lebewesen, egal ob Mensch oder Tier sein! Wenn die Verringerung des Leides dann aber auch noch eine Kostensenkung zur Folge hat, ist das natürlich von Vorteil. 3. "Es ist nicht möglich, die Umsetzung der Kastrationspflicht zu kontrollieren". Wenn Tierärzte, Tierschutzorganisationen, Ordnungsamt und Polizei sowie Mitbürgerinnen und Mitbürger Hand in Hand arbeiten und Augen und Ohren offenhalten, ist eine Kontrolle sehr wohl möglich. Die meisten Tierärzte führenbereits jetzt ein Register über alle von ihnen gechipten/tätowierten Katzen per Computer, so dass die Suche nach der Nummer einer zugelaufenen Katze mit wenigen Mausklicks erledigt werden kann. Das Führen dieses digitalen Registers sollte Pflicht werden. Zudem sollte jeder Katzenhalter beim Tierarzt einen Pass für seine Katze erhalten, in dem die Mikrochip-Nummer bzw. die Tätowierung und das Kastrationsdatum notiert sind und in den ein Foto der Katze eingeklebt wird. Das Foto wird beim Tierarzt per Digitalkamera angefertigt und sofort auf selbstklebendem Papier in Farbe ausgedruckt. Der Pass wird zugleich wie jetzt auch schon als Impfpass genutzt und muss bei jeder Behandlung des Tieres vorgezeigt werden. Wir möchten zur Vereinfachung im Übrigen folgendes anregen: - Der Mikrochip bzw. die Tätowierungsnummer sollte so ausgelegt sein, dass die Buchstaben und Nummern sämtlich einem bestimmten Code folgen, an dem man sofort die Stadt, den Tierarzt und das Jahr des Chippens/der Tätowierung erkennt, so dass auch dann, wenn eine Katze nicht bei der übergreifenden Organisation (s. nächster Spiegelstrich) gemeldet ist, über den Tierarzt herausgefunden werden kann, wem das Tier gehört. (Bspl. Tätowierung: möglich wäre etwa linkes Ohr immer das Autokennzeichen des Ortes + das Jahr [OL 11 oder WST 11) und rechtes Ohr die Kennziffer des Tierarztes, zu vergeben von einer Organisation [s. nächster Spiegelstrich], und eine fortlaufende Nummer, die jedes Jahr wieder bei 01 beginnt (Mu 01 für Tierärztin Dr. Mustermann). Die Tätowierung OL 11 / Mu01 würde also bedeuten, dass die gefundene Katze von Dr. Mustermann im Jahr 2011 tätowiert wurde.) - Es sollte nur eine einzige bundesweit zuständige Organisation geben, die für folgendes kontaktiert werden kann: a) Vergabe der Tierarzt-Kennziffern für das Chippen/Tätowieren der Katzen b) Führung eines Registers der gechippten/tätowierten Katzen (Zur Zeit machen dies u.a. Tasso und das deutsche Haustierregister. Vorschlag: Eine Organisation widmet sich nur Hunden, die zweite nur Katzen usw.) c) Pflege einer Homepage mit aa) Möglichkeit für den User, herauszufinden, ob eine tätowierte/gechippte Katze bei der Organisation registriert ist. Wenn sich das bestätigt, muss angerufen werden (aus datenschutzrechtlichen Gründen ist dieser Weg notwendig). bb) Bereitstellung einer Liste der Kennziffern der Tierärzte für den Mikroship/die Tätowierung, so dass der User, wenn ein gefundenes Tier nicht registriert ist, den Tierarzt leicht online heraussuchen und direkt kontaktieren kann. cc) Einstellung von Vermisstenmeldungen (derzeit findet man vermisste Katzen auf nahezu jeder Vereinsseite und mehreren überregionalen Homepages. Das ist nur verwirrend und verursacht viel zu viel Arbeit für die vielen daran beteiligten Personen/Organisationen.) 06.02.2011 --- S.O.S. - Samtpfoten Nordwest e.V. www.sos-samtpfoten-nordwest.de info@sos-samtpfoten-nordwest.de Tel. 0441-36189985 Spendenkonto: 19 20 313, BLZ 280 501 00, LzO BITTE LASSEN SIE IHRE KATZEN UND KATER KASTRIEREN, CHIPPEN UND REGISTRIEREN! ---

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