Montag, 02. November 2020, 14:57 Uhr
Corona Friesland

Corona Bericht 2.11.2020

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1. Kommentar - neue Allgemeinverfügung zu Maskenpflicht Ab 04.11. 2 Kommentar - Vorsorgemaßnahmen Kita Moorwarfen und Krippe Hohenkirchen

Varel / Bockhorn / Zetel Corona- Bericht 02.11.2020  -Inzidenz leicht gesunken 
Im Landkreis Friesland sind seit Sonntag 2 weitere Personen positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestet worden. 8 Personen sind genesen. Somit sind aktuell 42 Personen positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestet. Von diesen Personen befinden sich fünf in stationärer Behandlung. Eine Person befindet sich außerhalb des Landkreises Friesland. 

 

Übersicht: Aktueller Stand 02.11.2020 im Landkreis Friesland

5 Personen bei denen aktuell das Coronavirus nachgewiesen ist und die sich in stationärer Behandlung in Friesland befindet

36 Personen bei der aktuell das Coronavirus nachgewiesen ist und die sich in häuslicher Quarantäne in Friesland befinden

1 Person, bei der aktuell das Coronavirus nachgewiesen ist, die sich aber nicht in Friesland befindet (derzeitiger Aufenthaltsort nicht gleich Wohnsitz/Meldeort


Bisherige Fälle insgesamt 189 - 145 davon sind genesen und 2 verstorben. 
 
Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 36,47

Leserkommentare (3)

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Iko Chmielewski 03.11.2020, 20:50:17
Corona-Info zur Maskenpflicht, die ab morgen im ( in genau definierten Bereichen und Zeiten - siehe Liste) Landkreis Friesland gilt.

Warum erlässt der Landkreis zusätzlich zur Landesverordnung noch eine Allgemeinverfügung?
Die Landesverordnung sieht vor, dass bei einer Inzidenz von über 35, weitere Einschränkungen durch eine Allgemeinverfügung zu regeln sind.

https://www.friesland.de/downloads/datei/OTAxMDA5MzMxOy07L3Vzci9sb2NhbC9odHRwZC92aHRkb2NzL2ZyaWVzbGFuZC9mcmllc2xhbmQvbWVkaWVuL2Rva3VtZW50ZS8yMDIwXzExXzAzX2FsbGdlbWVpbnZlcmZ1ZWd1bmdfbXVuZG5hc2VuYmVkZWNrdW5nLnBkZg%3D%3D?fbclid=IwAR1Iu51whkpYW_muQ2A1chFTsGHXclbmjziqtnxyNpPN2FVBFsWmA8JYL2A


Nach welchen Kriterien wurde entschieden, an welchen Orten eine zusätzliche Maskenpflicht angeordnet wird?
In Absprache mit den Städten und Gemeinden wurden die Orte ausgewählt, an denen eine zusätzliche Maskenpflicht besteht. In der Regel sind dies Orte, die häufig frequentiert sind und an denen ein Abstand von 1,5m nicht immer einzuhalten ist.
Iko Chmielewski 02.11.2020, 18:50:10
Eindämmung Coronavirus: Landkreis erlässt neue Allgemeinverfügung zu Maskenpflicht, Regelungen gelten ab Mittwoch, 4. November 2020
Folgend ein Überblick der Inhalte der geplanten Allgemeinverfügung:

1) an allen Örtlichkeiten in der Öffentlichkeit, an der sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, wie Fußgängerzonen, Hafenbereiche oder Dorfplätze gilt die Pflicht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, im Zeitraum von 8 bis 20 Uhr.
(eine Übersicht der Örtlichkeiten je Kommune wird morgen in der Allgemeinverfügung veröffentlicht)

2) Empfehlungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Schulen:

Ausgehend vom niedersächsischen Rahmen-Hygieneplan und den Präventionsmaßnahmen in Schulen des Robert-Koch-Institutes und gemäß dem Handlungskonzept des Landkreises Friesland vom 23.10.2020 wird empfohlen:

*an Oberschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Berufsschulen: In Unterrichts- und Arbeitsräumen sowie außerhalb dieser wird für jede Person auf dem gesamten Schulgelände das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, soweit der Mindestabstand von 1,5m zu einer anderen Person nicht eingehalten werden kann, empfohlen.

*an Förderschulen gilt die Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, soweit der Mindestabstand von 1,5m zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann, für jede Person. Diese Empfehlung gilt nicht für Schulen mit den Förderbedarfen geistige Entwicklung und Sprache.

*an Grundschulen: Schülerinnen und Schülern wird empfohlen außerhalb der Unterrichts- und Arbeitsräume eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, soweit der Mindestabstand von 1,5m zu einer anderen Person nicht eingehalten werden kann. Für jede weitere Person wird empfohlen in Unterrichts- und Arbeitsräumen sowie außerhalb dieser auf dem gesamten Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, soweit der Mindestabstand zu einer anderen Person nicht eingehalten werden kann.

3) Empfehlungen zum Tragen einer Mund-Nasen Bedeckung für Kindertagesstätten:
Eine Maskenpflicht für das Fach- und Betreuungspersonal wird empfohlen, außerhalb der Gruppen- und Funktionsräume sowie in den Gemeinschaftsräumen.
Iko Chmielewski 02.11.2020, 18:49:41
Kita Moorwarfen und Krippe Hohenkirchen

*Kindertagesstätte Moorwarfen (Krippe)
Das Gesundheitsamt des Landkreises Friesland hat veranlasst, dass die Kindertagesstätte Moorwarfen der Stadt Jever ab heute geschlossen bleibt, da im Kindergarten eine Person positiv auf das Coronavirus getestet wurde. Für 15 Kleinkinder und je ein Elternteil sowie für 5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurde Quarantäne ausgesprochen, die Kontaktpersonen werden zudem getestet.

*Krippe Hohenkirchen
Die Krippe Hohenkirchen bleibt bis auf Weiteres geschlossen, da ein Elternteil eines Kleinkindes positiv auf das Coronavirus getestet wurde. Die Gemeinde Wangerland und der Landkreis Friesland haben dies aus vorsorglichen Gründen veranlasst, so dass die Einrichtung bis zum Vorliegen des Testergebnisses des Kindes geschlossen bleibt.

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