Mittwoch, 11. Mai 2011, 10:44 Uhr
Pflasterung / Innenstadtsanierung

Dieses Pflaster hat Varel nicht bestellt

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Schaden gibt es durch das falsche Pflaster für die Stadt ohne Zweifel!

Varel Seit Jahren beherrscht das Thema Innenstadtsanierung - trotz großer Probleme in eigentlich allen kommunalen Bereichen - die öffentliche Diskussion Varels. Da dieses Problem offensichtlich über alle Maßen wichtig war, wurde sogar der "gemeine" Bürger beteiligt. In einer eigens im Sinne von Bürgernähe eingerichteten "Bürgerwerkstatt" wurden für die Innenstadtsanierung von engagierten Mitbürgern viele gute Ideen gesammelt. Diese Ideen und Vorschläge wurden hernach im Wesentlichen von Verwaltung und Fördermittelgeber bewertet und als nicht förderfähig abgelehnt. Am Ende beschränkte sich dann der Rat der Stadt im wesentlichen auf die Erneuerung der Pflasterung der Fußgängerzone. Immerhin wurde nun die Pflasterung durch die Verwaltung auf den Weg gebracht. Den Verantwortlichen in der Verwaltung fiel dann allerdings nicht auf, dass die falschen Pflastersteine geliefert worden sind. Erst vier Wochen nach Beginn der Bauarbeiten soll der Bauamtsleiter persönlich auf den eklatanten Fehler aufmerksam geworden sein. Bei Aufträgen dieser Größenordnung muss das Bauamt der Stadt als städtischer Bauherr durchgehend eine qualifizierte Bauaufsicht (Tiefbautechniker oder Meister) vor Ort führen, dass schließt natürlich auch die Prüfung der gelieferten Steine vor deren Einbau ein. Zur Prüfung des gelieferten Materials gehört nicht nur die Feststellung der Übereinstimmung von Bestellunterlagen und Lieferpapieren, sondern auch eine in Augenscheinnahme vor Ort. Wenn dies bei einer Baumaßnahme dieser Tragweite nicht erfolgt ist, grenzt das schon an Fahrlässigkeit und lässt in Bezug auf andere Bauvorhaben nichts Gutes ahnen. Um nun dem Ganzen nach der Ausbremsung des Bürgerwillens noch die Krone aufzusetzen, wurde jetzt auch noch der Ratsbeschluss ausgehebelt, indem der gemachte Verwaltungsfehler von der Verwaltungsspitze klammheimlich als mit dem Ratsbeschluss kompatibel abgesegnet werden soll. Doch entweder gibt es einen Schaden, und der Bürgermeister erweckt ja sogar den Eindruck die Stadt könnte von diesem profitieren, oder es gibt keinen Schaden! Und den Schaden gibt es ohne Zweifel! Warum sonst wären die ausführenden Firmen zu Kompensationsmaßnahmen bereit? Der gelieferte Stein ist heller und hat eine feinere Körnung. Deswegen ist er anfälliger für die Sichtbarkeit etwaiger Verschmutzung wie z.B. die durch Kaugummis. Nicht umsonst hat man sich jahrelang Gedanken darüber gemacht wie das neue Pflaster aussehen soll und hat umfangreiche Probepflasterungen in der Innenstadt vorgenommen. Dieses Pflaster wird das Bild der Innenstadt von Varel für die nächsten drei Jahrzehnte prägen. Sieht man die Erfahrungen der Stadt Wilhelmshaven mit dem neuen Pflaster in der Marktstraße, so können sich durch die nunmehr helleren Steine erhebliche Kosten für die Stadt Varel ergeben. Die Kosten für eine Kaugummientfernungsmaschine mit speziellem Reinigungsmittel, für das Benzin und zwei zusätzliche Arbeits-kräfte zur Bedienung des Gerätes betragen jährlich geschätzte 100.000 Euro, so dass die Kosten, die die Stadt Varel zu tragen hätte (der Eigenanteil der Stadt für das Pflaster beträgt 300.000 Euro) sich innerhalb der Nutzungsdauer von 30 Jahren verzehnfachen könnte! Dazu käme noch die Lärmbelästigung durch diese Maschine, die täglich mehrere Stunden durch die Innenstadt fahren müsste! Die Pflasterarbeiten sollten nach dem ursprünglichen Zeitplan im September abgeschlossen werden. Das bedeutet, dass der Auftragnehmer fünf Monate Zeit hätte seinen Fehler zu beheben und alle Möglichkeiten der Beschleunigung zu nutzen um innerhalb der vorgegebenen Bauzeit seinen Werk zu einem erfolgreichen und vertragsgemäßen Ende zu bringen. Im Sinne von Bürgern und Rat muss die Stadt zukünftig darauf bestehen, dass bestehende Bauverträge korrekt ausgeführt werden. Da der Fördermittelgeber sehr genau vorgegeben hat, welche Baumaßnahmen finanziert werden dürfen und welche nicht, gibt es für eine anderweitige Nutzung von evtl. durch die Baufirmen erstatteten Geldern keine Rechts-grundlage. Die Logik des Bürgermeisters, dass geringere Baukosten durch Geltendmachung von Vertragsverletzungen beim Auftragnehmer der Stadt nichts einbringen, da dadurch auch der Förderanteil sinken würde, stößt mir als Steuerzahler sauer auf, da es letztendlich völlig egal ist, ob die Steuergelder bei Bund, Land oder Stadt eingespart werden. Bezahlen müssen die Steuern immer wir, die Bürger!

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