Montag, 12. März 2018, 16:38 Uhr
Möhlenbült / Badeverbot / Archiv

Baden verboten!

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Der Möhlenbült, ein Erinnerungsort – Teil 2.

Westerstede / Mansie / Fikensolt Im ersten Teil dieser kleinen Artikelserie habe ich über einstige Badefreuden an dem Waldsee Möhlenbült in der Stadtgemeinde Westerstede geschrieben. Darüber berichteten auch immer einmal wieder in der einen oder anderen Form die Zeitungen. Vier Beispiele dafür aus den Jahren 1927, 1950 und 1952 habe ich bereits vorgestellt.
Im Jahr 1953 schmückte die Ausgabe der Ammerländer Nachrichten vom 24. Juni ein weiteres stimmungsvolles Foto, das den Möhlenbült mit einigen Badenden zeigt. Die kurze Bildunterschrift lautet: „Ein Sommerparadies für die Jugend ist der Möhlenbült bei Mansie an heißen Tagen“(siehe NWZ-Archiv).

Dieses Sommerparadies hat in der Form aber heutzutage keinen Bestand mehr. Mittlerweile hat man nämlich das Baden im Möhlenbült verboten. Ein entsprechendes Schild ist aufgestellt, wie z.B eine Aufnahme vom Juli 2016 zeigt (s. Abbildungen). Dafür werden unterschiedliche Gründe diskutiert. Manche sehen z.B. die Reiter, die mit ihren Pferden hier ins Wasser gehen, als Ursache an, andere die Bundeswehr, die vor Ort Manöver bzw. Übungen mit Panzern abgehalten habe.

Das Badeverbot gibt freilich schon seit einigen Jahrzehnten. So beschäftigt sich ein Bericht der Ammerländer Nachrichten vom 9. August 1969 damit. Dort heißt es, dass der Möhlenbült schon seit vielen Jahrzehnten von Badelustigen besucht werde und auch „bei der außergewöhnlichen Hitze der letzten Zeit“ wieder „stark in Anspruch genommen“ worden sei.
Nun bestand aber tatsächlich schon länger ein Badeverbot, wie man dem Artikel entnehmen kann. Dem wollte die Gemeinde durch das Aufstellen entsprechender Verbotsschilder noch einmal Geltung verschaffen. Daran haben sich in der Folge dann wohl auch viele gehalten, „aber besonders die Jugend reagierte sauer auf das Verbot“. Jemand äußerte seinen Unmut, indem er den Text der Verbotstafel abänderte, genauer einige Buchstaben durchstrich. So war denn statt „Baden verboten. Der Gemeindedirektor“ zu lesen: „Baden verboten. Gemein!“
Es wird übrigens in dem Bericht auch erwähnt, dass der Möhlenbült bei besonderen Anlässen von Reitern durchritten wird. Das gibt man aber nicht als Grund für das Badeverbot an. Vielmehr heißt es „ , daß der kleine Waldsee verschmutzt, wenn die Zahl der Badenden zu groß ist, und daß gesundheitliche Schäden entstehen können“. Die Erwachsenen würden das auch einsehen.
Als Licht- und Luftbad dürfe man das Geländer aber weiter nutzen. Sicherlich auch nicht vom Badeverbot betroffen waren kleine Rundfahrten mit dem Schlauchboot auf dem Möhlenbült, wie hier auf einer Aufnahme vom Juli 1983 zu sehen ist.

Mit den Reitern am Möhlenbült beschäftigt sich ein weiterer Teil dieser kleinen Artikelserie...

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