Kein Tierheim für das Ammerland?
Eine Chance für den Tierschutz wurde vertan!
Westerstede / Apen / Bad Zwischenahn
Aufgrund einer Erbschaft für den "Tierschutz im Ammerland" bestünde die einmalige Gelegenheit, ein Tierheim im Ammerland zu errichten. Voraussetzung dafür wäre aber eine Zusage der Kommunen des Landkreises zur Finanzierung der jährlichen Unterhaltskosten. In einer Sitzung haben die Hauptverwaltungsbeamten beim Landkreis hierzu eine Absage erteilt. Darüber berichtete am 19.03.2015 die NWZ im Regionalteil unter Westerstede (diesen Artikel finden Sie auf unserer Homepage unter "Presse").
Auf diesen Artikel hat der Tierschutzverein bereits viele Reaktionen von Bürgern erhalten, die diese Entscheidung nicht nachvollziehen können.
Harald Beckersjürgen aus Westerstede, auch Mitglied des Tierschutzvereins Ammerland e.V., hat einen Lesebrief an die NWZ geschrieben. Da nicht sichergestellt ist, ob dieser veröffentlicht wird, er aber dem Vorstand des Vereins aus dem Herzen spricht, soll der Text nachstehend wiedergegeben werden:
Mit völligem Unverständnis habe ich zur Kenntnis nehmen müssen, dass Bürgermeister Groß die durch den Vorstand des Tierschutzvereins Ammerland an ihn herangetragene Bitte um Einrichtung eines Tierheims für das Ammerland aus finanziellen Gründen abgelehnt hat. Durch eine Erbschaft zugunsten des Ammerländer Tierschutzes wäre nach Ansicht des Testamentsvollstreckers die Errichtung eines Tierheims möglich geworden.
Bürgermeister Groß hat damit nicht nur seine, sondern auch die Ablehnung aller Hauptverwaltungsbeamten im Landkreis zum Ausdruck gebracht. Der Tierschutz im Ammerland ruht damit weiterhin auf den Schultern der vielen ehrenamtlich für den Tierschutz arbeitenden Menschen. Hierbei finanziert er sich allein aus kleinen Zuschüssen, Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Ohne die vielen privaten Pflegestellen und Helfer wäre diese Aufgabe nicht zu bewältigen.
Die Verpflichtung zur kostengünstigsten Lösung, die Herr Groß betont, ist damit in der Tat gefunden. Er vergisst hierbei nur den Hinweis darauf, dass es sich um eine kostengünstige Lösung zu Lasten Dritter, nämlich des Tierschutzvereins handelt. Damit macht er es sich ein wenig zu einfach.
Zu verkennen scheinen die Verantwortlichen des Landkreises bei der Problematik, dass es sich beim Tierschutz um eine originäre Aufgabe der Kommunen handelt. Die Kommunen (Fundbehörden) sind für die Verwahrung von Fundtieren zuständig. Es ist möglich und geschieht auch in vielen Fällen, dass sich die Kommunen hierbei eines Tierheims oder
auch eines Tierschutzvereins bedienen. In verschiedenen verwaltungsgerichtlichen Verfahren wurde aber bestätigt, dass sicheine öffentlich-rechtliche Verwahrungspflicht nicht mit befreiender Wirkung auf einen Tierschutzverein übertragen lässt. Die Pflicht zur Verwahrung eines im zuständigen Kommunalbereich aufgefundenen Tieres verbleibt in der Zuständigkeit der Kommune. Dieses gilt erst recht, wenn das aufgefundene Tier krank, verletzt oder die
Aufnahmekapazitäten der Pflegestellen erschöpft sind. In diesen Fällen ist regelmäßig von einer Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit auszugehen. Diesen Zustand wirksam zu beseitigen, ist Aufgabe der Kommune.
In Bezug hierauf sollte der Kreis Ammerland, Bürgermeister Groß und die Runde der beteiligten Hauptverwaltungsbeamten ihre ablehnende Haltung vielleicht noch einmal überdenken. Die Unterhaltungskosten eines ehrenamtlich geführten Tierheims erscheinen in Anbetracht der für die fünf Gemeinden entstehenden Kosten überschaubar, wenn man sie
ins Verhältnis zu den etwa 118000 Ammerländer Einwohnern setzt.
www.tierschutzverein-ammerland e.V.
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