"Objektiv nicht ganz unschuldig"
Das Urteil des Oldenburger Landgerichts gegen einen Mann aus Edewecht erregt die Gemüter. Der 50-Jährige soll seine minderjährige Tochter mehrfach missbraucht haben. Ergebnis: 21 Monate auf Bewährung.
Edewecht / Oldenburg
"Objektiv gesehen sei die Tochter nicht ganz unschuldig an dem Geschehen, sagte der Vorsitzende Richter Dr. Dietrich Janßen." Ein Satz aus einem NWZ-Artikel, der die Gemüter in den vergangenen Tagen erregt hat.
Darum ging es in dem Artikel:
Ein 50 Jahre alter Edewechter wurde vor der Jugendkammer des Oldenburger Landgerichts zu 21 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, weil er seine Tochter, die zu Beginn der Taten 14 Jahre alt war, knapp drei Jahre lang missbraucht haben soll. Der Täter machte sich damit des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und des Beischlafs mit Verwandten schuldig. Strafmildernd wirkte sich die "starke Alkoholisierung" des Täters zu den Tatzeiten aus.
Da der Angeklagte Erinnerungslücken hatte, die der Richter möglicherweise in einer Erkrankung des Angeklagten begründet sah, musste auch die Tochter in dem Prozess aussagen. Sie wiederholte die Vorwürfe gegen ihren Vater.
Dann folgte die so umstrittene Aussage des Richters. Es sei kein autoritärer Druck oder Gewalt ausgeübt worden, was das Opfer auch bestätigt habe.
Den Artikel samt Kommentaren finden Sie hier.
Einige Leserbriefe können Sie zudem morgen auf Ihrer Edewechter Lokalseite der NWZ lesen.
Diskutieren Sie auch hier auf dem Portal: Was halten Sie von dem Urteil?
Leserkommentare (0)