Sonntag, 19. Februar 2017, 20:41 Uhr
Testamente / Soziales / Recht

Testament für Menschen mit Behinderungen

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Errichtung von Testamenten ist an sich schon nicht einfach - und das nicht nur in juristischer Hinsicht. Das gilt umso mehr für sog. Behindertentestamente.

Ammerland Der Volksmund trifft häufig den sog. Nagel auf den Kopf. Auch was die Errichtung von Testamenten angeht. Jedoch nicht immer.
"Alles verjubelt und nix verschenkt, das ist das beste Testament" konnte man unlängst im AMMERLÄNDER lesen. "Sprecht ihr noch miteinander oder habt ihr schon geerbt?" ist eine weitere Weisheit aus dieser Kategorie, einer Kategorie, die allerdings zum Nachdenken anregen sollte, ob denn die gesetzliche Erbfolge gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch die individuellen Belange der Beteiligten ausreichend berücksichtigt.

Die Antwort darauf ist damit eigentlich schon gegeben.

Wichtige Lebenssituationen werden in der Regel rechtzeitig und meist vernünftig geplant.
Die Notwendigkeit, auch und insbesondere in jungen Jahren ein Testament zu errichten, wird jedoch häufig verdrängt. "Das kann ich ja noch immer machen" - und dann kommt meistens das dicke Ende mit der Folge des obigen zweiten Spruches!

Ein richtiges Testament ist von ganz besonderer Bedeutung, wenn es darum geht, einen Angehörigen (sei es ein Kind, der Ehegatte...) mit Behinderung so gut wie möglich abzusichern. Hierfür wurde eigens das sog. Behindertentestament entwickelt.

Sinn eines solchen Behindertentestamentes ist es, eine testamentarische Verfügung so zu gestalten, dass dem Angehörigen mit Behinderung aus der Erbschaft in gewissem Umfang ein individueller Nutzen erwächst. Damit können einige Ziele erreicht werden:
- Förderung und Absicherung der Lebensgestaltung des Angehörigen für ein 
  individuell gestaltetes Leben in weitest gehender Selbstbestimmung
  und Gemeinschaft mit anderen
- wirksame Entlastung der Angehörigen des behinderten Menschen.

Es gibt natürlich auch Gegenpositionen, insbesondere im Hinblick auf das Sozialrecht. Vermögen muss (bis auf einen kleinen Schonbetrag) für die entstehenden Kosten eingesetzt werden. Folglich fließt das geerbte Vermögen in der Regel dem Sozialhilfeträger zu, ohne dass der Betroffene davon einen echten Vorteil hat. Das mögen manche als gerecht empfinden, trifft jedoch die Problematik und die wirklichen Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen nicht einmal am Rande. Das neue Bundesteilhabegesetz schafft hier auch keinen akzeptalen Ausgleich.
Dieses Thema war in der juristischen Diskussion lange umstritten. Der Bundesgerichtshof hat dieser Diskussion jedoch mit mehreren Entscheidungen ein Ende gesetzt: Behindertentestamente  entfalten volle Gültigkeit!

Allerdings ist die Errichtung eines solchen Testamentes eine hochkomplexe Angelegenheit. Kleine Fehler bei der Errichtung können unabsehbare Folgen auslösen. Deshalb ist fachkundige juristische Hilfe unverzichtbar.

Der Förderverein für Menschen mit Behinderungen der Werkstatt Westerscheps e.V. veranstaltet deshalb zum wiederholten Male ein Seminar mit diesem Thema, und zwar am Freitag, dem 16.6.2017, 19:00 Uhr in der Werkstatt in Westerscheps.
Als Referent konnte Rechtsanwalt und Notar Uwe Woltmann, Edewecht, gewonnen werden.

Näheres zum Förderverein siehe unter  www.foerderverein-wfb-scheps.de 

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